Neue Nationalhymne?

«Weisses Kreuz auf rotem Grund» siegt im Wettbewerb

«Weisses Kreuz auf rotem Grund, unser Zeichen für den Bund». So beginnt der Vorschlag für eine neue Landeshymne, der in der Online-Umfrage der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) gesiegt hat.
Schweizer Flagge (Symbolbild)

Der Text stammt vom Ökonomen Werner Widmer aus Zollikerberg ZH, teilte die SGG am Samstagabend, 12. September, mit. Er beinhalte die Werte der Bundesverfassung, schreibt die SGG. Das Wort «Gott» kommt in der Hymne nicht vor.

Der Vorschlag von Widmer hält an der Melodie der bisherigen Landeshymne von 1841 fest. Diese war vom Zisterzienserpater Alberich Zwyssig komponiert wurden. Widmer schlägt gemäss Mitteilung eine zusätzliche «Schweizerstrophe» vor, die alle vier Landessprachen vereint. Der Ökonom hat am Konservatorium Bern Musik studiert und ist Inhaber eines Lehrdiploms für Musiktheorie. Widmer leitet die Stiftung Diakoniewerke Neumünster und ist Verwaltungsratspräsident des Kantonsspitals Baselland.

Das Wort «Gott» kommt im Hymen-Vorschlag von Widmer nicht vor. Der Text thematisiert jedoch Werte wie Freiheit, Unabhängigkeit, Frieden, Offenheit, Gerechtigkeit und Solidarität mit den Schwachen.

Schulen und Musikgruppen sollen neuen Text einüben

Die SGG, die die Rütliwiese verwaltet, hatte Anfang 2014 einen Wettbewerb für eine neue Nationalhymne lanciert. Über 200 Vorschläge waren eingegangen. Sechs davon wurden dieses Jahr der Öffentlichkeit in einem Handy-Voting zur Abstimmung vorgelegt. In einer weiteren Etappe kamen die drei besten Vorschläge in ein zweites Online-Voting. Der Sieger wurde schliesslich am Samstag, 12. September, in der Sendung «Potzmusig» des Schweizer Fernsehens gekürt.

Ob der Vorschlag von Widmer dereinst die neue Nationalhymne der Schweiz sein wird, ist noch offen. Die SGG werde den Hymnentext nun landesweit den Gemeinden, Schulen und Musikgruppen zugänglich machen, damit diese den neuen Text einüben und bei Feierlichkeiten singen können, schreibt die SGG zum weiteren Vorgehen.

Vielleicht entscheidet das Volk

Wenn die Stimmung in der breiten Bevölkerung zeige, dass der neue Text auf eine breite Akzeptanz stosse, werde ihn die SGG in den parlamentarischen Prozess einbringen. Bei der SGG geht man davon aus, dass dieser Prozess Zeit brauchen wird. Sie fasse deshalb für die Eingabe bei den zuständigen Bundesbehörden keinen fixen Zeitplan ins Auge.

Gemäss ersten Abklärungen der Bundeskanzlei falle der Entscheid über eine neue Hymne in die Kompetenz der Bundesversammlung und nicht des Bundesrates, sagte Lukas Niederberger, Projektleiter bei der SGG, am Sonntag, 13. September, gegenüber kath.ch. Der Textvorschlag könne auf verschiedene Weise in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden. Es sei denkbar, dass das Parlament eine referendumsfähige Vorlage ausarbeite, über die schliesslich das Volk entscheiden könnte. Im Vordergrund stehe jedoch zunächst die Popularisierungsphase, in der sich die Bevölkerung mit dem Vorschlag von Widmer vertraut machen könne.

In den letzten 50 Jahren scheiterten verschiedene Versuche, die Landeshymne zu aktualisieren.

Chor singt den gewählten Vorschlag für die neue Nationalhymne:

Zur Webseite:
chymne.ch

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Datum: 15.09.2015
Quelle: kath.ch

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