Zürcher Justizbehörden stellten Strafverfahren gegen Marilyn Manson ein

Manson

Die Bezirksanwaltschaft Zürich hat ihre zwei Verfahren gegen den Pop-Provokateur Marilyn Manson ein gestellt. Sie hat sich damit im Konflikt zwischen Kulturfreiheit und dem Schutz der Christen vor Beleidigungen und Demütigungen auf die Seite der Kultur gestellt.

Manson konnte laut Angaben der Justizbehörden überzeugend darlegen, dass er weder zur Gewalt aufrufe noch das Christentum verhöhne. Manson sei Ende November nach seinem Konzert im Zürcher Hallenstadion während einer halben Stunde einvernommen worden, sagte Bezirksanwalt Marcel Scherrer auf Anfrage. Manson habe erklärt, dass er seine Show als Gesellschaftskritik verstehe, als provozierende Kunstform.

Die Behörden bestätigten damit, dass unter dem Gewand der Kulturfreiheit heute sehr vieles erlaubt ist. In diesem Raum werden ständig die Grenzen der Redefreiheit sowie der Gewalt und Pornografie ausgetestet. Manson tut dies nur auf besonders provokante Art und Weise.

Die zwei Strafanzeigen gegen den bleichgeschminkten Star sind laut einem Communiqué der Bezirksanwaltschaft nach einem Manson-Konzert im Februar eingereicht worden. Eine stamme von der Vereinigung Christen für die Wahrheit, die andere von zwei Privatpersonen.

In den Strafanzeigen wurde Marilyn Manson vorgeworfen, dass er öffentlich zu Verbrechen und Gewalt aufrufe sowie die Glaubens- und Kultusfreiheit störe. Weil der Popsänger seit Februar 2001 nicht mehr in der Schweiz war, wurden die Verfahren auf Eis gelegt. Erst im November 2003 konnte ihm das rechtliche Gehör gewährt werden, das jedem Angeklagten zusteht.

Vor dem Konzert am 30. November auch die EVP des Kantons Zürich, unter anderen im Kantonsrat, die Behörden aufgefordert, das Konzert zu verhindern. „Irgendwo hört es doch auf. Man darf religiöse Gefühle nicht einfach so mit den Füssen treten“, meinte EVP-Kantonsrat Peter Reinhard gegenüber dem Pendlerblatt 20Minuten. Gegenüber Livenet präzisierte Reinhard, die Schweiz schütze Minderheiten mit einem Anti-Rassismusgesetz, verbiete den Sexismus, sehe aber keine Mittel zum Schutz vor religiöser Verunglimpfung vor. Dies sei höchst unbefriedigend.

Website: http://www.livenet.ch/www/index.php/D/article/180/11016/

Quelle: Livenet/ NZZ

Datum: 17.12.2003
Autor: Fritz Imhof

Verwandte News
Werbung
Werbung
Livenet Service