Gericht gibt Entscheidung frei

Schüler dürfen Besuch okkulter Filme ablehnen

Schüler dürfen aus religiösen Gründen den Besuch eines Spielfilms verweigern, in dem es um schwarze Magie geht. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster in Deutschland hervor.
Lehrling Krabat (David Kross) und sein teuflischer Meister (rechts) im Film «Krabat».

Dieser Entscheid könnte zukünftig auch auf die Gesetzgebung in der Schweiz Einfluss haben. Der Schulleiter eines Gymnasiums in Bocholt hatte den Antrag der Eltern eines 12-Jährigen abgelehnt, ihren Sohn vom Besuch des Kinofilms «Krabat» zu befreien. Das Kind nahm trotzdem nicht an der Vorführung teil.

Der Film des Regisseurs Marco Kreuzpaintner spielt während des 30-jährigen Krieges (1618-1648) und handelt von dem Waisenjungen Krabat, der von einem Müller in die Kunst der schwarzen Magie eingeführt wird. Die Eltern des Gymnasiasten klagten gegen die Entscheidung des Schulleiters. Ihre Religion verbiete alle Berührungspunkte mit Spiritismus und schwarzer Magie, so die Begründung.

Zuerst zurückgewiesen

Die Eltern unterlagen zunächst vor dem Verwaltungsgericht Münster, legten aber Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. Es urteilte jetzt, dass die Entscheidung des Schulleiters rechtswidrig war. Die Eltern hätten nachvollziehbar und überzeugend ihre Glaubensüberzeugung dargestellt, nach der sie das im Film dargestellte Praktizieren schwarzer Magie ablehnen. Das Grundrecht der Eltern und ihres Kindes sei in diesem Falle gewichtiger als die Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags.

Ministerium empfahl Film

Die Schulleitung hatte vor Gericht argumentiert, dass der Film durch das nordrhein-westfälische Schulministerium empfohlen worden sei und der Filmbesuch eine aufgeklärte Distanz ermöglichen sowie die Wahrnehmung von Gefährdungen schärfen solle. Die Schule könne in der Praxis nicht alle unterschiedlichen Bedenken Einzelner berücksichtigen.

Die Eltern hatten dagegen mit Bibelversen und Schriften dargelegt, dass die Beschäftigung mit schwarzer Magie mit ihrem Glauben nicht vereinbar sei und die Teilnahme ihres Sohnes an der Filmvorführung ihr Verhältnis zu Gott gefährden oder zerstören könne. Um der Schule entgegenzukommen, nahm der Sohn zwar nicht an der Filmvorführung, aber an der Vor- und Nachbesprechung teil.

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Datum: 07.01.2012
Quelle: idea.de

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