Verschärfte Massnahmen

Kirchliche Veranstaltungen noch teilweise erlaubt

Die gute Nachricht: Auch unter den verschärften Massnahmen gegen die Corona-Pandemie in der Schweiz, welche diese Woche vom Bundesrat beschlossen wurden, dürfen Gottesdienste mit bis zu 50 Personen stattfinden. Weitere religiöse Veranstaltungen sind aber deutlich eingeschränkt.
Der Bundesrat an der Medienkonferenz vom 13.01.2021 (Bild: Screenshot Youtube)

Die Corona-Massnahmen in der Schweiz werden weiter verschärft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch (13. Januar 2021) beschlossen. Neu gilt ab dem 18. Januar schweizweit, dass Läden des nicht-täglichen Bedarfs geschlossen bleiben und bei privaten Treffen maximal fünf Personen anwesend sein dürfen – sowohl privat als auch im öffentlichen Raum. Im Bereich der Arbeit sollen besonders gefährdete Personen geschützt werden, zudem besteht Homeoffice-Pflicht sowie Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn mehr als eine Person im Raum ist. Die vorherigen Massnahmen gelten weiterhin (hier finden Sie mehr Informationen zu den ).

Begriff «Gottesdienst» eng gefasst

Diese Verschärfung betrifft auch die Kirchen. Zwar sind religiöse Veranstaltungen bis zu 50 Personen weiterhin erlaubt, doch laut der neuen Verordnung sind Gottesdienste ganz eng gefasst, andere religiöse Veranstaltungen dagegen nicht mehr erlaubt. Ein erklärt, was dies genau bedeutet: «Religiöse Feiern können im Kontext einer Freikirche Gebetsveranstaltungen, Gottesdienste (Kinder, Jugend- und Gesamtgemeindegottesdienste) und Feiertagsanlässe sein.» Andere Veranstaltungen wie Konferenzen oder Glaubenskurse sind dagegen nicht mehr erlaubt.

Aktivitäten von Kindern unter 16 Jahren sind – bis auf das Singen – dagegen nicht eingeschränkt. Für den Kindergottesdienst und die diversen Möglichkeiten hat Freikirchen.ch ein separates Dokument herausgegeben, das Sie unter dem Stichwort finden können.

Die neuen Massnahmen betreffen somit weitere kirchliche Aktivitäten:

  • An Kleingruppen (auch in Privathäusern) dürfen nur noch bis zu fünf Personen teilnehmen.

  • Weiterbildungen wie Glaubenskurse sind nur noch per Videokonferenz erlaubt.

  • Auch auf der Bühne müssen neu Masken getragen werden, ausser für die Redner, Moderatoren, Sänger und Blasinstrumente unter Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände (1,5 Meter).

  • Kaffee to go ist nur noch ohne Menschenansammlung durchführbar und wenn möglich draussen.

Für Freikichen und deren Veranstaltungen gelten weiterhin die Hauptbekämpfungsmassnahmen gegen den Coronavirus: Abstand halten, Hygienemassnahmen einhalten, Alltagsmasken tragen (während der gesamten Veranstaltung) und lüften.

Zu den neuen Massnahmen:
1.) Ergänzendes FAQ zum Schutzkonzept von Freikirchen.ch

2.) Kindergottesdienst-Formen während Corona

Zum Thema:
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Datum: 15.01.2021
Autor: Rebekka Schmidt
Quelle: Livenet

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