Komitee reicht Rekurs ein

Zürcher Stadtrat verbietet «Marsch fürs Läbe»

«Mit dramatisierten Szenarien versucht die Zürcher Stadtregierung das Verbot eines Bekenntnismarsches für das Lebensrecht durch die Strassen Zürichs zu rechtfertigen», schreibt das OK von Marsch fürs Läbe in einer Medienmitteilung und hinterfragt die Bewilligungspraxis.
2015 durften die Lebensschützer zum letzten Mal durch Zürich marschieren.

Marsch füs Läbe bringt Zahlen: An 257 bewilligten und unbewilligten Demonstrationen in den Jahren 2015 bis 2018 gab es fünf Verletzte. Bei 21 Demonstrationen im selben Zeitraum entstanden Sachschäden in Höhe von 817'175 Franken. Die weitaus grösste Schadensumme (490'000 Franken) gab es durch Vandalenakte im Umfeld des 1. Mai-Umzugs, bei Frauendemonstrationen und bei der Zurich Pride 2018. Bei den Marsch-fürs-Läbe-Anlassen in Zürich von 2010 bis 2016 gab es hingegen keine Verletzten und die Sachbeschädigungen durch Gegendemonstranten waren vergleichsweise gering. Trotzdem würden die drei zuerst genannten Demos bewilligt und der Marsch fürs Läbe wegen «unverantwortlicher Risiken» verboten und als Standkundgebung auf den Turbinenplatz versetzt.

Rekurs beim Bezirksrat

Für den Verein Marsch fürs Läbe ist die Argumentation des Stadtrats nicht nachvollziehbar, die Ungleichbehandlung sei offensichtlich. Man wolle diese «politisch motivierte Ausgrenzung familienorientierter Lebensrechtsveranstaltungen» nicht einfach hinnehmen. Der Verein legt beim Zürcher Bezirksrat Rekurs ein.

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Datum: 12.04.2019
Quelle: idea Schweiz

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