Die Zeichnung im Inserat zeigt ein Tuch oder einen Teppich in Form des Schweizer Kreuzes. Es ist mit einem christlichen Kreuz versehen, mit einem Pfahl angepflockt, auf dem ein Hahn steht. Daneben befindet sich eine Moschee. Ein Mensch, in der Hand den Koran, kriecht unter das Tuch. Versehen ist die Zeichnung mit folgendem Text: "Schluss mit der Unterwanderung unserer Kultur und Tradition! - Unsere abendländische Kultur auf der Basis des Christentums hat sich bewährt, also halten wir daran fest!" In einer Medienmitteilung äussert sich die SP des Kantons Luzern empört. Das Inserat enthalte eine sehr diffamierende Bildbotschaft. Menschen muslimischen Glaubens würden als Wühlmäuse dargestellt. Die pauschale Verunglimpfung sei schlicht inakzeptabel. Die SP wertet das Inserat als Angriff auf den religiösen Frieden. Nach ihrer Ansicht verstösst es gegen den Rassendiskriminierungsartikel im Strafgesetz. Die SP prüft rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen. Die Medien werden aufgefordert, das Inserat nicht mehr zu veröffentlichen. Beim Sekretariat der SVP des Kantons Luzern vertritt man den Standpunkt, niemanden angegriffen zu haben. Man akzeptiere andere Kulturen. Fragwürdig werde es aber, wenn - wie neuerdings in zwei Luzerner Gemeinden - islamischer Religionsunterricht angeboten werde. Integrationsbemühungen seien in erster Linie auf schweizerische Kultur und Tradition auszurichten.SP prüft rechtliche Schritte
Datum: 26.02.2003
Quelle: Kipa