Widerstand gegen kirchliches Wahlrecht für Ausländer

Wahlrecht

Zürich. Eine Regierungsvorlage zur Neuregelung des Verhältnisses von Kirche und Staat im Kanton Zürich stösst im Kantonsparlament teils auf Widerstand. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission will der Beteiligung von Ausländern bei innerkirchlichen Wahlen einen Riegel schieben.

Der Regierungsrat schlug in seiner im März präsentierten Vorlage vor, die Ausgestaltung des kirchlichen Stimm- und Wahlrechts den kirchlichen Körperschaften zu überlassen. Die Mehrheit der Spezialkommission (SVP und FDP) lehne dies mit Verweis auf ein Präjudiz für das Ausländerstimm- und Wahlrecht ab, teilt die Reformierte Nachrichtenagentur in Zürich am Donnerstag mit. Dagegen werde der regierungsrätliche Antrag von CVP, SP und Grünen unterstützt.

Zwei weitere Punkte werden nicht von einer Mehrheit, sondern von der Minderheit der SVP-Mitglieder der vorberatenden Kommission bekämpft. Die grösste Partei im Kantonsrat will die im neuen Gesetz vorgesehene Anerkennung zusätzlicher Religionsgemeinschaften verhindern. Eine Anerkennung würde neuen Religionsgemeinschaften den Zugang zu kantonalen Geldern sichern.

Ferner will die SVP, dass der im neuen Gesetz vom Staat vorgesehene Rahmenkredit für die Kirchen alle vier statt alle sechs Jahre festgelegt wird. Die Vorlage wird demnächst vom Parlament behandelt.

Die Neuregelung geht auf einen Auftrag des Parlaments an die Regierung zurück. Dieser Auftrag war eine Folge der 1995 vom Volk abgelehnten Vorlage über die Trennung von Kirche und Staat. Mit einer Verfassungsänderung soll im Kanton Zürich die Grundlage für ein einheitliches Kirchengesetz geschaffen werden.

Das Gesetz soll eine Erhöhung der kirchlichen Autonomie bringen, die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen sollen vom Kanton Beiträge für ihre gesamtgesellschaftlichen Leistungen erhalten.

Datum: 28.09.2002
Quelle: Kipa

Publireportage
Werbung
Livenet Service
Werbung