Bundesgericht: Genf darf Alkohol- und Tabak-Plakate verbieten

raaucen

Lausanne, Das Bundesgericht hat das Genfer Verbot der Plakatwerbung für Tabak und Spirituosen gestützt. Es sei vereinbar mit dem Bundesrecht, das der Eidgenossenschaft in diesem Punkt nur Teilkompetenzen gebe, befand das oberste Gericht der Schweiz. Das Genfer Werbegesetz verbietet die Reklame für Tabak und höherprozentige Alkoholika auch auf privatem Grund, wenn dieser öffentlich einsehbar ist. Insgesamt 18 Unternehmen aus der Werbe-, Tabak- und Alkoholbranche hatten gegen das Verbot staatsrechtliche Beschwerde erhoben.

Datum: 28.06.2002
Quelle: ERF Schweiz

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