Kampf gegen den Menschenhandel

handel

Zürich. Die Schweiz ist eines der Haupttransit-und Zielländer des Menschenhandels. Dazu hat Peter Müller, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, den Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe vorgestellt.

Beim Menschenhandel geht es um den Handel mit Frauen aus dem ehemaligen Ostblock und Ländern der Dritten Welt, die als sogenannte Cabaret-Tänzerinnen in die Schweiz geholt werden. Zunehmend werden auch Frauen mit minderjährigen Kindern gesucht (für Kinderpornographie und –prostitution). Ferner geht es um den Handel mit Arbeitsmitgranten zur Ausbeutung der Arbeitskraft.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, beim Bundesamt für Polizei eine zentrale Koordinationsstelle für den Kampf gegen Menschenhandel und -schmuggel zu schaffen und eine Telefon-Hotline für die Opfer einzurichten. Weiter sollen Sensibilisierungskampagnen in den Herkunftsländern der Frauen und bei potenziellen Freiern in der Schweiz durchgeführt werden.

Der Bericht belegt, dass ein grosses Missverhältnis zwischen dem geschätzten Ausmass des Frauenhandels und den amtlich registrierten Fällen bzw. den ergangenen Verurteilungen besteht. Von den geschätzten 3’000 Fällen in der Schweiz (Opfer aus Mittel- und Osteuropa) pro Jahr wird höchstens ein Prozent zur Anzeige gebracht (30 Fälle). Und nur fünf Prozent davon enden mit einer Verurteilung (durchschnittlich 1,4 Verurteilungen pro Jahr). Verlässliche Zahlen existieren nicht, denn in der Regel hüten sich die Opfer, Anzeige zu erstatten, weil sie befürchten, ausgewiesen oder wegen eines Verstosses gegen die Ausländergesetzgebung bestraft zu werden.

Dieser Bericht wurde auf Anregung des Fraueninformationszentrums Zürich und auf Grund einer Motion von Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot (SP, Bern) ausgearbeitet.

Datum: 18.06.2002
Quelle: ERF Schweiz

Publireportage
Werbung
Livenet Service
Werbung