Schweizer Armee regelt Umgang mit nichtchristlichen Rekruten

Ein Merkblatt der Schweizer Armee regelt neu den Umgang mit nichtchristlichen Rekruten. Berücksichtigt werden Essenswünsche oder der Wunsch nach Gebetsmöglichkeiten, berichtete gestern die NZZ am Sonntag. Das Merkblatt zeigt aber auch, dass es für Gläubige nicht immer ohne Einschränkungen geht.
Nichtchristliche Rekruten

Das Merkblatt richtet sich grundsätzlich an alle nichtchristlichen Rekruten. Allerdings ist vor allem der Anteil der Muslime stark angestiegen: In einzelnen Infanterie-Rekrutenschulen ist bereits rund jeder zehnte Rekrut ein Muslim. Das Dokument wurde vom Psychologisch-Pädagogischen Dienst (PPD) der Armee und der Armeeseelsorge in Zusammenarbeit mit zwei Muslimen erarbeitet, schreibt die Zeitung.

Pflichtgebete zusammenfassen

Geregelt werden Sonderwünsche in Bezug auf die Ernährung, die Feiertage und spezielle Gebetszeiten. So können Rekruten vor der Sommer-RS dem Schulkommando melden, wenn sie aus religiösen Gründen kein Schweinefleisch essen. Möglich ist auch, dass sich jemand mit eigenen Lebensmitteln verpflegt.

Beim Gebet müssen Muslime Einschränkungen in Kauf nehmen: Die fünf Pflichtgebete müssen nach Dienstschluss in einem einzigen Gebet zusammengefasst werden. Nach Armeeangaben ist dies möglich.

Nur christliche Armeeseelsorger

Für Gebete von Angehörigen aller Religionsgemeinschaften stellt die Armee geeignete Räume zur Verfügung. Auf einzelnen Waffenplätzen gibt es bereits einen «Raum der Stille». Nach wie vor gibt es aber nur christliche Armeeseelsorger. Das Merkblatt weist darauf hin, das sich Armeeangehörige aller Religionen und Konfessionen an diese wenden können.

Datum: 19.04.2010
Quelle: Kipa

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