Ägypten: Bekehrung zum christlichen Glauben rechtswidrig

Mohamed Ahmad Hegazy

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof von Ägypten hat das Ansuchen von Mohamed Ahmad Hegazy abgelehnt, in seinem Personalausweis als Christ eingetragen zu werden. Obwohl Hegazy bereits vor mehreren Jahren zum Christentum konvertierte, wird er im Ausweis immer noch als Moslem geführt.

Der 25 Jahre alte politische Aktivist Mohmmed Ahmed Higazi war Christ geworden und strengte einen Modellprozess an, um auch rechtlich als Christ anerkannt zu werden. Das Oberste Verwaltungsgericht der Arabischen Republik Ägypten lehnte dies ab.

"Gebote des Islams verleugnet"

Sein Anliegen wurde ihm von mehreren Instanzen und schliesslich auch vom Höchstgericht der Republik unter Berufung auf den islamischen Rechtsgrundsatz verweigert: "Allah hat die monotheistischen Religionen in aufsteigender Ordnung herab gesandt. Es ist daher nicht statthaft, von einer späteren und höheren Religion zu einer alten und niedrigen, vom Islam zum Christentum zurückzukehren!" Weiter hiess es in dem Spruch des Verwaltungsgerichtes: "Wer den rechten Weg verlässt, wer die Prinzipien, Werte und Gebote des Islams verleugnet, der verletzt auch die ägyptische Staatsordnung." Damit wurde Higazi höchstgerichtlich verboten, sich als Christ registrieren zu lassen.

Religionsfreiheit doppelt verletzt

Auf den neuen ägyptischen Identitätskarten wird die Religionsangabe vorgeschrieben. Es ist aber dabei nur möglich, sich als Moslem, Christ oder Jude zu bekennen. Amnesty International hat schon letztes Jahr auf diese doppelte Verletzung der Religionsfreiheit durch Ägypten hingewiesen: Allen Bürgern nicht nur die Offenlegung ihrer Religion vorzuschreiben, sondern ihnen dabei auch nur drei Möglichkeiten offen zu lassen.

Hegazy erhielt zahlreiche Morddrohungen, wegen denen er nicht persönlich an der Verhandlung vor dem Obersten Verwaltungsgericht teilnehmen konnte.

Einige islamische Juristen beschuldigen die Regierung, zu wenig gegen die christliche Evangelisierung zu unternehmen. In Ägypten gilt islamische Propaganda als Pflicht, während jede Form von christlicher Evangelisierung verboten ist.

Websites: www.csi-int.org oder www.csi-schweiz.ch

Quelle: CSI/Livenet

Datum: 08.02.2008
Autor: Heinz Gstrein

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