Schulschwänzern droht im Kanton Zürich Zeugniseintrag

Das schöne Wetter geniessen statt die Schulbank drücken – das könnte in Zukunft Zürcher Schüler teuer zu stehen kommen.

Zürich. 20 Jahre nach der Abschaffung sollen Absenzen von Schülern der Zürcher Volksschulen wieder im Zeugnis vermerkt werden. Das beschloss der Zürcher Kantonsrat letzte Woche. Der Rat überwies mit 118 gegen 47 Stimmen ein entsprechendes Postulat aus den Reihen der EVP an den Regierungsrat. Dagegen waren die SP-Fraktion und eine Mehrheit der Grünen. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, dem Parlament einen Bericht vorzulegen.

Das Schulschwänzen sei heute weit verbreitet, begründete Thomas Ziegler (EVP, Elgg) im Namen der Postulanten das Begehren. Untersuchungen zeigten, dass Schulschwänzer eher zu Delinquenz neigten. In einer Nationalfondsstudie hätten 64 Prozent der Schulschwänzer angegeben, "null Bock auf die Schule" zu haben, ergänzte Ziegler. Besonders häufig dem Unterricht fern blieben Schüler aus unstabilen Familienverhältnissen und mit Migrationshintergrund.

Der Absenzeneintrag könne präventive Wirkung haben sowohl für die Schüler als auch für die Eltern, zeigten sich Befürworter aus dem Lager von FDP, SVP und EDU überzeugt. Das habe nichts mit Schikane zu tun, hielt Brigitte Johner-Gähwiler (FDP, Urdorf) fest. Längere Absenzen hätten negative Auswirkungen auf die schulische Leistung. Angesichts von zwei Jokertagen pro Schulhalbjahr sei das Schulschwänzen nicht nötig und noch weniger erwünscht, stellte die FDP-Sprecherin fest. Schule sei kein fakultatives Angebot, sondern obligatorisch - und das für alle Schülerinnen und Schüler.

Auch für Inge Stutz-Wanner (SVP, Marthalen) ist klar: "Längere Absenzen sagen einiges aus über Disziplin, Leistungsbereitschaft und Durchhaltewillen". Die Absenzen im Zeugnis zu vermerken, sei deshalb sinnvoll. Die Linke warnte dagegen vor negativen Folgen bei der Lehrstellensuche. Bildungsdirektorin Regine Aeppli nahm den EVP- Vorstoss entgegen und sagte, der Bildungsrat werde die Frage der Absenzenregelung im Zeugnis nochmals diskutieren.

Datum: 14.04.2009
Quelle: SSF

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