Kinder weggenommen

Strassburg tritt nicht auf Bodnarius-Klage ein

Der Europäische Menschengerichtshof in Strassburg hat die Beschwerde einer christlichen Familie gegen die norwegische «Kinderschutzbehörde» abgewiesen, die der Familie 2015 die Kinder weggenommen hatte.
Die Familie Bodnarius (Bild: christiantoday.com)

Im Jahr 2015 waren den Eltern Ruth und Marius Bodnarius fünf Kinder von der Behörde «Barneveret» weggenommen und anderen in Obhut gegeben worden (inzwischen ist noch ein sechstes Kind dazugekommen, s. Bild oben). Der Vorwurf: sie wendeten Körperstrafe an, was in Norwegen verboten ist. Mutter Ruth, von Beruf Kinderkrankenschwester, gab zu, dass die Kinder einen «gelegentlichen Klaps» für schlechtes Benehmen erhielten. Später kam der tiefere Grund heraus: die Behörden glaubten, dass die christlichen Überzeugungen der Familie «die Entwicklung der Kinder behindern könnten» (Livenet berichtete).

Flucht aus Norwegen

Nach der Wegnahme der Kinder erhoben Ruth und Marius Anklage gegen den norwegischen Staat: die Intervention sei aus den Vorurteilen der lokalen Sozialarbeiter gegen den pfingstlichen Glauben der Familie heraus geschehen. Die Behörden wurden auch beschuldigt, den Fall gar nicht gründlich untersucht zu haben, bevor sie eingriffen und die Kinder wegnahmen.

Die Behörden gaben den Eltern schliesslich die Kinder zurück, woraufhin die Familie aus Norwegen floh und sich in Rumänien, dem Heimatland des Vaters, ansiedelte.

Menschengerichtshof: Formfehler?

Die Familie brachte ihren Fall vor den Europäischen Menschengerichtshof. Die Anklage: Die Schutzbehörde Barneveret verletze Artikel 8 der Menschenrechtserklärung, die das Recht auf privates Familienleben schützt, und die Religionsfreiheit unter Artikel 9.

Der Menschenrechtshof wies die Klage nun ab. Seine Begründung: Der Fall hätte innerhalb Norwegens geklärt werden können, bevor er nach Strassburg weitergezogen wurde. Es sei ein fundamentales Prinzip, dass der Menschenrechtshof den nationalen Systemen zum Schutz der Menschenrechte nachgeordnet sei.

«Nie wieder nach Norwegen»

Marius Bodnarius erklärte nach Bekanntwerden des Strassburger Urteils, dass die Familie keine Möglichkeit sehe, nach Norwegen zurückzukehren. «Wir werden es nie riskieren, dass unsere Familie wieder auseinandergerissen wird, nur um mit dem System weiter zu verhandeln, das unsere Rechte so missbraucht hat», erklärte er. «Aber trotz dem, was uns passiert ist, wissen wir, dass Gott gut ist und wir sind dankbar für unsere schöne Familie, die durch das alles nur stärker geworden ist. Die weltweite Aufmerksamkeit unseres Falles hat ein grelles Licht auf die norwegische Kinderschutzbehörde geworfen. Ich bete, dass keine andere Familie in Norwegen das durchmachen muss, was wir erlebt haben».   

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Datum: 28.12.2020
Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / Christian Times

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