Mehrere EU-Staaten hätten die Anti-Diskriminierungs-Richtlinien nicht in ihr nationales Recht übertragen; sie verfügten nicht über Schiedsstellen und böten auch keine ausreichende Weiterbildung für Juristen und andere Verantwortliche an. Die EU-Parlamentarier beklagten zudem Antisemitismus, Islam- und Christenfeindlichkeit, Leugnung von Völkermorden sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die EU müsse alle Handlungen von Intoleranz aus religiösen oder rassischen Gründen verurteilen, besonders alle Übergriffe gegen Kultstätten. In der Entschliessung heisst es weiter, die EU-Staaten sollten allen Religionen die Freiheit der Glaubensausübung garantieren. Damit dürfe aber keine Diskriminierung, etwa im Unterrichtswesen, verbunden sein. Nicht angenommen wurde ein Antrag des polnischen Abgeordneten Konrad Szymanski. Dieser wollte erreichen, dass in dem Bericht ausdrücklich das Recht der Eltern betont wird, ihren Kindern Bildung in Übereinstimmung mit ihren religiösen Anschauungen zu bieten. Besonderen Schutz bräuchten die Roma, die zu häufig Opfer von Rassentrennung würden, so das Europaparlament. Es spricht sich zugleich für verstärkten Schutz neuer Einwanderer sowie traditioneller Minderheiten in der EU aus. Neben Gesetzesreformen verlangen die Abgeordneten auch mehr Geld zur Bekämpfung von Diskriminierungen und zum Schutz von Minderheiten. Nach dem Willen des Europaparlaments soll die EU verstärkt gegen Homosexuellen-Feindlichkeit handeln und Benachteiligungen von Alten und Behinderten bekämpfen. Auch müsse sie gegen "Hass-Reden" von Religionsvertretern und Politikern gegen Homosexuelle vorgehen. Die EU-Kommission wurde aufgefordert, über die Schwierigkeiten zu berichten, denen eingetragene gleichgeschlechtliche Paare in der EU ausgesetzt seien. Newsbulletin der EU: http://europa.eu.int/geninfo/whatsnew.htm (für dieses Traktandum auf das Bulletin vom 9. Juni klicken)Welche Rechte haben die Eltern?
Schutz für Roma
Bekämpfung von Homosexuellen-Feindlichkeit
Datum: 10.06.2005
Quelle: KIPA