Luthers grosser Moment

500. Jubiläum des Wormser Reichstages

«Hier stehe ich. Ich kann nicht anders. Gott helfe mir», soll Martin Luther auf dem Wormser Reichstag gesagt haben. Er war von Kaiser und Kirche vorgeladen worden, um dort seine Schriften zu widerrufen. Doch das Gegenteil geschah und die junge Bewegung der Reformation bekam erst recht Rückenwind. Am 18. April jährt sich Luthers Auftritt zum 500. Mal.
Luthers Verteidigung beim Wormser Reichstag – Szene aus dem Film (Bild: Film «Luther»)

Sein trotziges «Hier stehe ich. Ich kann nicht anders» ist einer der bekanntesten Aussprüche von Martin Luther (1483–1546). Doch wie der weltberühmte Thesenanschlag an der Wittenberger Schlosskirche hat er so wahrscheinlich nie stattgefunden. Was passierte vor 500 Jahren in Worms tatsächlich?

Grossveranstaltung Reichstag

Karl V. war gerade erst zum Kaiser gekrönt worden. Deshalb hielt er mit Adligen, Gesandten und Kirchenfürsten aus dem In- und Ausland einen monatelangen Reichstag in Worms ab. Zur Stadtbevölkerung von damals 7'000 Menschen kamen noch einmal gut 10'000 Personen dazu – eine echte Herausforderung für die Stadt. Es gab Turniere, die Fastenzeit wurde ausgesetzt und die Prostitution blühte. Ein Zeitzeuge meinte, dass in Worms damals «alles wüst und wild» gewesen wäre.

Der Kaiser hatte bereits bei seiner Krönung angekündigt, dass er sich um Luther und die wachsende Menge seiner Sympathisanten kümmern wollte. Als ihn päpstliche Gesandte auf dem Reichstag drängten, lud er ihn vor. Für den Hinweg hatte er ihm freies Geleit zugesichert, allerdings hatte er parallel bereits angeordnet, dass alle Schriften Luthers einzuziehen und zu vernichten seien. Von dieser Vorverurteilung wusste Luther nichts, als er sich auf den Weg nach Worms machte. Dort kam er am 16. April 1521 an.

Verhör statt Gespräch

Am folgenden Tag wurde Luther vorgeladen, allerdings nicht vor den Reichstag, sondern in den Bischofssitz. Man wollte zu viel Öffentlichkeit vermeiden. Der Reformator hatte mit einem Streitgespräch gerechnet, einer öffentlichen «Disputation», bei der jede Seite ihre Argumente vorbringen konnte. Doch der 19-jährige Kaiser und die Kirchenoberen hatten daran kein Interesse. Sie forderten ihn nur dazu auf, seine Schriften zu widerrufen. Luther erbat sich einen Tag Bedenkzeit.

Wegweisende Verteidigung

Am Abend des 18. April erschien er wieder vor seinen Anklägern. Zunächst einmal «gestand» er, dass er die Bücher, von denen die Rede war, tatsächlich verfasst hatte. Seine eigentliche Verteidigung leitete er mit einem Zitat von Jesus ein: «Habe ich unrecht geredet, so beweise, was daran unrecht war» (Johannes Kapitel 18, Vers 23). Daran knüpfte Luther an und beschloss seine Rede mit den Worten: «Wenn ich nicht mit Zeugnissen der Schrift oder mit offenbaren Vernunftgründen besiegt werde, so bleibe ich von den Schriftstellen besiegt, die ich angeführt habe, und mein Gewissen bleibt gefangen in Gottes Wort. Denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilien allein, weil es offenkundig ist, dass sie öfters geirrt und sich selbst widersprochen haben. Widerrufen kann und will ich nichts, weil es weder sicher noch geraten ist, etwas gegen sein Gewissen zu tun. Gott helfe mir, Amen.»

Das klingt zwar suchender und nicht so markant und trotzig wie das legendäre «Hier stehe ich…», aber es hatte trotzdem Auswirkungen. Karl V. ärgerte sich, dass Luther «als einzelner Mönch» gegen die «ganze Christenheit» aufstand. Luthers Berufung auf die Bibel und das Gewissen des Einzelnen wurden dagegen zum zentralen Moment des Reichstags und ein Schlüsselgedanke der Reformation.

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Datum: 16.04.2021
Autor: Hauke Burgarth
Quelle: Livenet

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