Verfehlte Sparübung

Eltern behinderter Kinder brauchen Hilfe

Nationalrätin Marianne Streiff setzt sich dafür ein, dass Eltern von behinderten Kindern weiterhin die nötige Unterstützung der Spitex erhalten. Mit einer Motion in der Herbstsession will sie sich gegen den Entscheid von Bundesgericht und IV wehren, Spitex-Leistungen zu streichen.
Familie mit behindertem Kind

 
«Alle Eltern können bestätigen, dass Kinder ihre Eltern an die Grenzen der Belastungsfähigkeit bringen können», begründet Marianne Streiff (EVP) ihren Vorstoss. Dies gelte ganz besonders für Eltern mit einem behinderten Kind. Hilfestellungen seien für diese Eltern jedoch nur ungenügend vorhanden. Dies zeigten auch die Reaktionen auf den Entscheid des Bundesgerichts und der Invalidenversicherung IV, die Spitex-Leistungen für Kinder mit Geburtsgebrechen zu streichen. Marianne Streiff fordert daher vom Bundesrat, dass spezifische Hilfestellungen wie Spitex oder Entlastungsdienste für Eltern von Kindern mit einer Behinderung unkompliziert in Anspruch genommen werden können.

Eltern bei Tag und Nacht gefordert

Laut Streiff berücksichtigen die heutigen Gesetze und Verordnungen die speziellen Gegebenheiten betroffener Menschen oft zu wenig. Dies gelte besonders für Eltern behinderter Kinder. In der Regel werde die Betreuung behinderter Kinder von ihren Eltern wahrgenommen, weil die Lebensqualität für die Familie grösser sei, wenn das schwer kranke Kind zu Hause gepflegt werde. Zusätzlich zur generellen elterlichen Fürsorge müssten die Eltern viele behinderungsbedingte Zusatzaufgaben übernehmen. Zum Beispiel bei Bedarf Sauerstoff zu geben, Sonden zu legen oder Einläufe zu machen.

Damit die Eltern die Tagespflege aber übernehmen können, sei eine qualifizierte Unterstützung in der Nacht notwendig, auch durch die Spitex. Nur so könne die Familie ihre Aufgaben nachhaltig erfüllen. Nicht selten zerbrechen unter der Belastung heute die Ehen, beobachtet Streiff, die auch Präsidentin des Vereins INSOS, dem nationalen Dachverband der Institutionen für Menschen mit einer Behinderung, ist. Es dürfe nicht sein, dass Eltern wegen einem drohenden finanziellen Risiko die Gesundheit des Kindes und ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen müssten.
 

Datum: 05.07.2011
Autor: Fritz Imhof

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