69-Jähriger bleibt 69

Transgender-Argumente halfen nicht

Das gefühlte Alter bleibt gefühlt: Emile Ratelband (69) wollte sich in seiner Geburtsurkunde um 20 Jahre verjüngen. Damit rechnete er sich bessere Chancen bei Dates. Doch das Gericht lässt sämtliche Argumente nicht gelten, da verschiedene Rechte und Pflichten vom korrekten Geburtsdatum abhängen.
Alterungsprozess
Emile Ratelband

Vergeblich kämpfte Emile Ratelband (69) gegen die Realität (Livenet berichtete). Der Motivationstrainer aus Arnheim, bekannt durch die «RTL-2»-Sendung «Tsjakkaa! Du schaffst es», darf sich gerne 20 Jahre jünger fühlen und sich so verhalten, erklärte der Richter. Das Geburtsjahr wird aber nicht von 1949 auf 1969 verändert.

«Vieles basiert auf dem Alter»

Dies würde bedeuten, dass 20 Jahre Lebensgeschichte aus den standesamtlichen Registern entfernt würden. Anders als bei Namen oder dem Geschlecht, so die Justiz, gebe es vieles, das auf dem Alter basiert. Darunter die Schulpflicht oder das Wahlrecht. Würden Lebensjahre offiziell gestrichen, hätte das «unerwünschte juristische und gesellschaftliche Folgen».

Somit hätte Ratelband die Schule zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem er nach neuer Geburtsurkunde noch gar nicht auf der Welt gewesen wäre…

«Ich bin ein junger Gott…»

Er errechne sich grössere Chancen bei Dates und bei der Arbeit, so Emile Ratelband bereits im Vorfeld. «Ich bin ein junger Gott. Alle Girls, die ich will, kann ich haben», beteuerte er. Aber nicht, wenn er ihnen sage, dass er 69 sei. Gebe er bei Tinder sein korrektes Alter an, erhalte er keine Antwort. Könne er aber 49 schreiben, sei er «mit meinem Aussehen in einer luxuriösen Position».

Deshalb versuchte er die Realität per Gerichtsentscheid zu frisieren. Dies ist nun misslungen. Er will nun gegen den Entscheid kämpfen.

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Datum: 05.12.2018
Autor: Daniel Gerber
Quelle: Livenet / NZZ / Spiegel / 20 Minuten

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