Zum 1. März

Lockerungen und Singverbot

In der Schweiz dürfen ab 1. März wieder alle Geschäfte öffnen, Treffen von bis zu 15 Personen im Freien sind erlaubt. Gleichzeitig wird den Kirchen verboten, im Gottesdienst zu singen.
Gottesdienst während der Pandemie
Peter Schneeberger

Nach langen sechs Wochen werden die Corona-Massnahmen in der Schweiz wieder leicht gelockert: Ab dem 1. März sind alle Läden wieder geöffnet, bis zu 15 Personen dürfen sich im Freien treffen, Freizeitbetriebe und Sportanlagen im Freien sind wieder geöffnet und auch Museen sowie Lesesäle von Bibliotheken und Archiven öffnen wieder ihre Türen.

Singen nur für professionelle Sänger

Gleichzeitig gibt es für die Kirchen und Freikirchen aber eine neue Einschränkung: Im Gottesdienst ist Singen nur noch für professionelle Sänger erlaubt, die eine offizielle Anstellung in diesem Bereich haben. Das stellvertretende Singen durch eine Band mit Sänger von ehrenamtlichen Mitgliedern der Kirche ist nicht mehr erlaubt.

Der Grund: Der Freikirchenverband hatte sich im Dezember entschieden, den Verordnungstext so zu interpretieren, dass das stellvertretende Singen durch eine definierte Worship-Formation erlaubt ist, da es sich nicht um einen Kulturbetrieb handle und der Gesang zu den elementaren Teilen eines professionellen Gottesdienstes gehöre. Nach der Anfrage des Regierungsstatthalteramtes Stadt Bern bezeichnete das BAG diese Interpretation aber als nicht konform.

«Unverhältnismässig»

In einem Schreiben erklärte Peter Schneeberger, Präsident des Freikirchenverbandes, diese Vorgabe als unverhältnismässig – doch man müsse sich an die Angaben des BAG halten. «Auf jeden Fall arbeiten wir darauf hin, dass mit dem nächsten Lockerungsschritt des Bundesrates am 22. März das stellvertretende Singen und auch der Gemeindegesang wieder möglich wird», so Schneeberger. Das Singen von Pastoren ist dagegen auch jetzt noch möglich, da die Gottesdienstgestaltung zu ihren Hauptschwerpunkten gehöre.

Möglich ist zudem das Singen von Kindern und Jugendlichen im Alter von bis zu 20 Jahren – entscheidend ist hier der Geburtsjahrgang 2001. Für sie ist sowohl das Singen in Kinder- und Jugendgruppen möglich als auch die Durchführung von Konzerten ohne Publikum und unter Einhaltung der Schutzmassnahmen. Fachpersonen (ehrenamtliche oder angestellte) begleiten das Kinder- und Jugendangebot. Hierzu hat eine Fachgruppe von Kindersekretären das Merkblatt Covid-19 Leitfaden Kindergottesdienste/Kinderbetreuung neu überarbeitet.

Zoomkonferenz zum Gottesdienst der Zukunft

Um den offenen Fragen zu begegnen, wie sich ein Gottesdienst der Zukunft gestalten lässt, organisiert der Freikirchenverband am 19. März von 13.30 bis 15 Uhr eine Zoomkonferenz mit Prof. Stefan Schweyer. Dabei soll gezeigt werden, welche Punkte im digitalen Zeitalter helfen, um ein Gottesdiensterlebnis zu schaffen, in dem Gottes Wirken sichtbar wird und eine Gemeinschaft entsteht. Praktische Ansätze gibt es durch Best-Practice-Beispiele aus diversen Gemeinden. Pastoren und Mitarbeitende im Bereich Gottesdienst sind zu dem Treffen eingeladen, weitere Informationen finden sich .

Zur Webseite:
Corona-Schutzkonzept für Freikirchen

Zum Thema:
Verschärfte Massnahmen: Kirchliche Veranstaltungen noch teilweise erlaubt
Peter Schneeberger: So feiern Freikirchen der Schweiz 2020 Weihnachten
Notlage ausgerufen: Ermutigung in schwerer Zeit

Datum: 25.02.2021
Autor: Rebekka Schmidt
Quelle: Livenet

Publireportage
Werbung
Livenet Service
Werbung