Markenstreit

Wenn das Kreuz den Gaumen statt den Glauben anspricht

Das Bild eines Hirsches mit einem strahlenden Kreuz im Geweih lenkt die Gedanken eines durchschnittlichen Christen eher auf einen Kräuterlikör als auf religiöse Gefühle. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem Markenstreit.
Jägermeister (Bild: unsplash.com)

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Montag (17.02.2020) veröffentlichten Urteil entschieden, dass das Hirsch-Logo des Kräuterlikörs Jägermeister auch in der Schweiz als Marke eingetragen werden kann.

Die deutsche Herstellerfirma Mast-Jägermeister hatte die Marke bei der internationalen Organisation für geistiges Eigentum bereits für Waren- und Dienstleistungen aller Art registrieren lassen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wollte die Marke jedoch nur für Bekleidung und alkoholische Getränke eintragen.

Sittenwidrige Verwendung

Das IGE begründete seinen Entscheid damit, dass die Kommerzialisierung einer Marke mit dem zentralen Symbol des Christentums – dem Kreuz – die religiösen Empfindungen der christlichen Käufer verletzen könnte. Die Verwendung sei sittenwidrig.

Das sieht das Bundesverwaltungsgericht anders, wie es in einem am Montag veröffentlichten Urteil festhält. Der durchschnittliche Angehörige einer christlichen Glaubensgemeinschaft sehe im Logo kaum den Hubertushirsch, der auf eine Sage zurückgehe. Diese besagt, Hubertus, der Bischof von Liège, sei auf der Jagd von einem Hirsch mit einem strahlenden Kruzifix zwischen den Geweihsprossen bekehrt worden. Der brutale Jäger wurde dadurch zu einem fürsorglichen Wohltäter.

«Religiöser Charakter überschrieben»

Durch die Verwendung des Logos durch die Firma seit 1935 hat die Abbildung gemäss Bundesverwaltungsgericht einen Bedeutungswandel mitgemacht. «Der intensive Gebrauch hat den religiösen Charakter des strittigen Zeichens somit überschrieben», schreibt das Gericht in seinem Entscheid.

Dass auch andere Marken religiöse Symbole enthalten, zeigte die Firma Mast-Jägermeister im Beschwerdeverfahren auf. Sie legte einen Registerauszug einer Bildmarke vor, die nicht nur das christliche Kreuz, sondern auch den islamischen Halbmond enthält.

In Deutschland scheint die Sache aus einem um 180 Grad anderen Blickwinkel betrachtet zu werden: Das Internetportal «katholisch.de» überschreibt ihren Beitrag zum Heiligen mit dem Titel «Einen Jägermeister auf den heiligen Hubertus!»

Zum Thema:
Lidl und mehr: Das Kreuz mit dem Kreuz
Die Frage des Kreuzes: «Warum musste Jesus sterben?»
Warum gerade das Kreuz?: Das Symbol der Christen und seine Geschichte

Datum: 18.02.2020
Quelle: kath.ch / sda

Werbung
Livenet Service
Werbung