Billigung von Selbstmord-Attentaten: Schweiz müsste handeln

Bewaffnete Menschen

Luzern. Wenn in der Schweiz Muslime Selbstmordattentate gutheissen oder zu solchen aufrufen würden, so wäre der Staat gemäss Bundesverfassung zum Einschreiten verpflichtet. Weil er zur religiösen Neutralität verpflichtet ist, hätte er sich dabei aber "jeglicher Werturteile über den Islam an sich zu enthalten". Daran erinnert Erwin Tanner in der Schweizerischen Kirchenzeitung (Luzern). Tanner ist Sekretär des Arbeitskreises "Islam in der Schweiz".

Die Abwehr möglicher Selbstmordattentate dürfe sich "nur und gerade gegen die Gefahrenversucher und -verursacherinnen richten", schreibt Tanner. Welche konkreten Massnahmen dabei getroffen werden müssten, hänge von der jeweiligen Bedrohungslage ab; die Behörden hätten einen "situationsabhängigen Ermessensspielraum". Im extremen Fall könne jedoch ein Äusserungsverbot sowie ein Betätigungs- und Existenzverbot für friedensgefährdende muslimische Gruppierungen und Organisationen verhängt werden.

Zwar sei eine Bedrohung des Friedens in der Schweiz durch den Aufruf zu Selbstmordattentaten oder deren Gutheissung derzeit nicht vorhanden, könne aber für die Zukunft nicht völlig ausgeschlossen werden, mutmasst Tanner. Dessen ungeachtet müsste jedoch auf informeller und formeller Ebene der Dialog zwischen dem Staat und den Kirchen auf der einen Seite und den Vertretern islamischer Organisationen auf der anderen Seite beidseitig fortgeführt werden.

Die Aktivitäten islamischer Extremisten und Terroristen beeinträchtigten allerdings die Verständigung, mahnt Tanner: "Gegenseitiges Misstrauen hat sich (...) bereits durch die zahlreichen islamischen Selbstmordanschläge seit dem 11. September 2001 ausgebreitet und wird sich leider wohl noch lange halten".

Erwin Tanner ist Kirchenrechtler an der Universität Freiburg (Schweiz). Seine Ausführungen in der Schweizerischen Kirchenzeitung geben gemäss einer redaktionellen Notiz "ausschliesslich seine persönliche Auffassung wieder".

Autor: Erwin Tanner

Datum: 17.02.2003
Quelle: Kipa

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