Wie viel Gleichstellung?

Mit dem neuen Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft werden gleichgeschlechtliche Paare die Konkubinatspaare rechtlich gesehen ‚überholen‘. Namentlich im Bereich der Vorsorge werden die Konkubinatspaare in der Schweiz eine schlechtere Stellung haben als Schwule und Lesben, denn diese werden im Gesetzesentwurf vom November 2002 Ehepaaren weitgehend gleichgestellt. Darauf weist der Ökonom Jürg Müller in der Neuen Zürcher Zeitung hin.

Der Gesetzgeber sieht für (heterosexuelle) Konkubinatspaare keine ‚eingetragene Partnerschaft‘ vor, da sie mit einer Eheschliessung die gegenseitige Vorsorge leisten können. Entschliessen sich die Partner nicht zur Ehe, können sie nicht die gleichen Regelungen der Hinterlassenen- und Altersvorsorge beanspruchen. Das geplante Bundesgesetz will gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen und damit staatlich anerkennen zu lassen. Damit erlangen, wie Müller schreibt, „die eingetragenen Partnerschaften bei den Sozialversicherungen und in der beruflichen Vorsorge einen der Ehe annähernd gleichgestellten Status. Dies bedeutet, dass die Partner bei den Hinterlassenenleistungen der AHV unabhängig von ihrem Geschlecht Witwern gleichgestellt werden“.

Datum: 08.01.2003
Quelle: NZZ

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