Kanton Zürich gegen Zusatzleistungen für arme Familien

ZH

Zürich: Familien ohne existenzsicherndes Einkommen im Kanton Zürich haben schlechte Aussichten, vom Kanton stärker unterstützt zu werden. Nach dem Regierungsrat lehnte auch die zuständige Kommission Zusatzleistungen ab.

In einer Parlamentarischen Initiative hatte SP-Kantonsrätin Ruth Gurny (Maur) im März 2000 gefordert, solche Zusatzleistungen per Gesetz einzuführen. Doch am 12. Dezember empfahl die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG), den ursprünglichen Vorstoss sowie einen neuen Vorschlag abzulehnen.

Hintergrund der Forderung ist die Feststellung, dass Kinder für viele, vor allem junge Paare ein Armutsrisiko darstellen. Das Gesetz sollte darum festlegen, dass Erwachsenen, die Kinder unter 12 Jahren haben und weniger verdienen als sie zum Leben benötigen, Anspruch auf zusätzliche Unterstützung haben.

Diese Unterstützung sollte aus monatlich ausbezahlten Beträgen sowie der Vergütung von Krankheitskosten bestehen. Die Höhe der Zusatzleistungen sollte sich nach den Ansätzen der AHV und IV richten. Nötig sind die Zusatzleistungen laut Gurny, weil die Sozialhilfe für kurzfristige Notlagen vorgesehen ist. Eine längerfristige soziale Sicherheit für Familien gebe es aber nicht.

Ein externes Gutachten brachte an den Tag, dass eine solche Unterstützung nach dem Vorschlag der SP dem Kanton jährlich 1,07 Milliarden Franken kosten würde. Zudem kamen die Initianten des Gesetzes nachträglich zum Schluss, dass damit auch Leute begünstigt würden, die nicht von der Armut bedroht sind.

Mit einem Gegenvorschlag wurde die Unterstützung darum eingeschränkt, was die jährlichen Kosten für den Kanton auf 110 Millionen Franken senken würde. 60 Prozent davon würden die Gemeinden zahlen. Mit dem neuen Vorschlag könnte man rund 13’000 armutsbetroffenen Familien im Kanton Zürich helfen.

Dennoch stimmte die Kommission knapp mit 8 zu 7 Stimmen gegen den neuen Vorschlag. Die Mehrheit schloss sich damit der Meinung des Regierungsrats an, wonach zurzeit keine neuen Sozialgesetze geschaffen werden dürfen, die den Staat finanziell belasten. Das Problem soll zum Beispiel über Beiträge zur Kleinkinderbetreuung sowie über die Schaffung von erwerbs- und familienfreundlichen Rahmenbedingungen gelöst werden. Kommentar: Armer Kanton Zürich!

Quelle: SSF/sda

Datum: 18.12.2002

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