Staatliche Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare

Bern. Gleichgeschlechtliche Paare sollen in der Schweiz ihre Partnerschaft künftig beim Zivilstandsamt eintragen lassen können und so ihre Beziehung rechtlich absichern. Das sieht der vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesentwurf über die Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare vor. Die staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare solle zur Beendigung von Diskriminierungen und zum Abbau von Vorurteilen beitragen, hielt die Landesregierung fest. Die eingetragene Partnerschaft wird beim Zivilstandsamt beurkundet und begründet eine eheähnliche Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Eine eigentliche Gleichstellung mit der traditionellen Institution Ehe ist indessen nicht vorgesehen. Beistandspflicht Die beiden Partnerinnen oder Partner leisten einander Beistand und nehmen aufeinander Rücksicht. Sie sorgen gemeinsam nach ihren Kräften für den gebührenden Unterhalt der Gemeinschaft. Über die gemeinsame Wohnung können sie nur zusammen verfügen. Sie sollen sich gegenseitig Auskunft über Einkommen, Vermögen und Schulden geben. Bei Konflikten können sie ein Gericht anrufen. Beide Partner können auch eine Auflösung der Partnerschaft bei einem Gericht beantragen. Dies kann auch jeder Partner einzeln tun, wenn das Paar seit mindestens einem Jahr in Trennung lebt. Adoption ausgeschlossen Ausgeschlossen bleiben gleichgeschlechtliche Paare weiterhin von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren sowie von der Kinderadoption. Die Begründung des Bundesrates: Wenn ein Kind entgegen dem natürlichen Kindesverhältnis an Stelle einer Mutter und eines Vaters rechtlich zwei Väter oder zwei Mütter hätte, würde es gesellschaftlich in eine Ausnahmesituation gebracht. Das Paar kann im Alltag einen "Allianznamen" verwenden: Der Partner respektive die Partnerin kann dem eigenen Namen jenen des anderen anfügen. Es handelt sich dabei aber nicht um einen amtlichen Namen, der im Zivilstandsregister eingetragen wird. Der Allianznamen kann wie ein Künstlername im Pass aufgeführt werden. Erleichterte Einbürgerung später Die erleichterte Einbürgerung der ausländischen Partnerin oder des ausländischen Partners durch den Bund ist nicht möglich ohne Verfassungsrevision und wird erst später angegangen. Immerhin wird die ordentliche Einbürgerung erleichtert, indem die erforderliche Wohnsitzdauer auf fünf Jahre verkürzt wird. Bischöfe: nicht ehegleich Die Schweizer Bischöfe haben im Vernehmlassungsverfahren zum neuen Bundesgesetz im letzten Februar erklärt, dass sie einer registrierten Partnerschaft homosexueller Paare nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber stünden, sofern damit rechtliche Diskriminierungen beendet würden. Entschieden abgelehnt wird von den Bischöfen eine derartige Partnerschaft, wenn sie "weitgehend ehegleiche Wirkungen" hätte oder einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gleichkäme. EDU bedauert Ankündigung von Bundesrätin Ruth Metzler Bundesrätin Ruth Metzler bezeichnet ihren Vorstoss zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare als Ausdruck der "Toleranz und einer modernen und offenen Schweiz. Die EDU sieht hingegen im heutigen Tag einen weiteren Schritt hin zu einer wertelosen Gesellschaft und bedauert diese Offensive. Der Schutz der Ehe müsse für den Staat im Vordergrund stehen. Die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern, verdiene ein vorrangiges Engagement. Alle anderen Lebensformen würden trotzdem gewährleistet, gehörten aber in die Selbstverantwortung des Einzelnen. Es dürfe nicht sein, dass gleichgeschlechtliche Paare der Ehe gleichgesetzt würden. Dies, auch wenn noch einige Einschränkungen, wie zum Beispiel eine Adoption noch nicht möglich sein. Auch diese Einschränkungen sollen später beseitigt werden, wenn es nach dem Willen des Bundesrates gehe. Referendum nicht ausgeschlossen Nationalrat Christian Waber, EDU Bern, zum Vorstoss von Bundesrätin Metzler: "Die EDU wird sich für den Schutz der traditionellen Familie einsetzen. Sie wird sich mittels Aufklärung des wahren Sachverhaltes an das Schweizervolk wenden und sich notfalls mit dem Referendum gegen dieses vom Zeitgeist geprägte Gesetz und gegen den Abbau der bewährten christlichen Werte wehren." Homosexuelle: Mehr als gleiche Rechte Thomas Hanimann Homosexuelle erhalten durch kantonale und gesamtschweizerische Gesetze eine faktische Gleichstellung in den Fragen von Lebenspartnerschaften. Öffentliche Einrichtungen bieten ihnen zudem ein Forum für ihre Selbstdarstellung. Beispiele dazu sind eine Ausstellung über Homosexualität im Zürcher Stadthaus oder ihr Auftritt im Aufklärungsunterricht an Berner Schulen. Zufrieden gibt sich die Lobby der gleichgeschlechtlich Empfindenden damit allerdings nicht. Die Fronten in Bezug auf das Postulat nach staatlich registrierten homosexuellen Partnerschaften schliessen sich. Nachdem das liberale Zürcher Volk im September mit rund 63 Prozent Ja einer entsprechenden Vorlage zugestimmt hat, ist die gesetzliche Einführung solcher Registrierungsmöglichkeiten selbst im konservativen Wallis nur noch eine Frage der Zeit. Am 3. Oktober ist die Walliser Regierung per Mehrheitsbeschluss vom Kantonsparlament zur Ausarbeitung entsprechender gesetzlicher Grundlagen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften beauftragt worden. Das Bundesgesetz über die ‚Registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare‘ kommt bald vors Parlament und wird dort zweifellos durchkommen. Weitere Ansprüche Trotz dieser Erfolgswelle beklagen die schweizerischen homosexuellen Dachorganisation, dass der Bundesrat "keine Forderungen der direkt Betroffenen berücksichtigt und weiterhin an einer Sonderbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren festhält, wo sich sachlich keinerlei Unterschiede gegenüber Ehepaaren rechtfertigen." Namentlich passt ihnen das ausdrückliche Festhalten am Verbot der Adoption und der künstlichen Befruchtung nicht. Die Homosexuellen-Dachverbände werden darum zweifellos weitergehende Rechtsansprüche geltend machen. Homosexuelle machen "Aufklärung" an den Schulen In Signau (Bern) haben zwei Schwule mit den Knaben einer Oberstufenklasse und zwei Lesben mit den Mädchen einen Morgen lang ohne Anwesenheit der Lehrerin für den schwulen Lebensstil "Aufklärung" gemacht. Die Berner Zeitung (BZ) vom 19. Nov. 02 berichtete darüber. Das Schulprojekt "Gleichgeschlechtliche Liebe Bern (ABQ)", welches hinter diesen Aktionen in Schulen steht, argumentiere mit völlig falschen Zahlen: 10-15 Prozent der Bevölkerung empfinde lesbisch oder schwul, wird da etwa behauptet. Seriöse Forschungen kommen aber auf 2-3 Prozent homosexuell empfindender Männer und 1-2 Prozent Frauen, sagt Walter Gasser, Individualpsychologischer Berater bei den Vereinigten Bibelgruppen. Phasen der Ambivalenz In einer Ambivalenzphase der sexuellen Entwicklung werde bei den Jugendlichen ein gesundheitlich gefährlicher (siehe z.B. Zürcher Men’s Study 98) und sozial problematischer Lebensstil propagiert, so Gasser weiter. Die berühmte Anne Franck biete in ihrem Tagebuch ein Paradebeispiel der Ambivalenz. Die 14-jährige schreibt: "Als ich bei einer Freundin übernachtete, fragte ich sie, ob wir als Beweis unserer Freundschaft uns gegenseitig die Brüste befühlen wollten, sie weigerte sich. Ich fand es immer schön, sie zu küssen und habe es auch getan. Jedesmal gerate ich in Ekstase, wenn ich eine nackte Frauengestalt sehe, zum Beispiel eine Venus." Wenig später verliebte sie sich in einen Mann, Peter van Daan. Nicht alle, aber besonders ambivalente Jugendliche könnten in der Homoerotik bestärkt werden, hat Gasser erfahren. Dabei habe in diesem Alter eine entsprechende Therapie besonders grosse Chancen. Segnungen In der theologischen und praktischen Beurteilung der Homosexualität vertreten die Schweizer Bischofskonferenz und die Freikirchen weitgehend identische Positionen und stehen so in Opposition zum Evangelischen Kirchenbund. Allerdings verweigert eine Mehrheit des katholischen Kirchenvolkes der bischöflichen Weisung ihre Gefolgschaft. Auch in der Reformierten Kirche gibt es Widerstand. Das damals mit viel Energieaufwand durch die Kantonalkirchen gepuschte Angebot der "Segnung für gleichgeschlechtliche Paare" findet kaum Interessenten. Chance des neuen Weges In der Schweiz entsteht eine kleine Bewegung von Männern und Frauen, die aus unterschiedlichen Motiven den homosexuellen Lebensstil verlassen haben. In der Bindung an Jesus Christus und durch eine transparente Gemeinschaft sind sie zu einer Reise der Veränderung und Reifung aufgebrochen. Sie haben sich entschlossen, mit Ihren unterschiedlichen Erfahrungen künftig stärker an die Öffentlichkeit zu treten. Videobesprechung: "Homosexuelle brauchen Zuwendung" Homosexualität wurzelt in einer Entwicklungsstörung. Ihr Image als erfüllende "wahre Identität" der Betroffenen sei dagegen Propaganda der Lobby. So lautet die Hauptaussage des neuen Films des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft. In einem 35-minütigen Zusammenschnitt mehrerer Interviews kommen Fachleute aus der USA zur Sprache. Robert Spitzer, Professor an der Columbia University, berichtet von seiner Studie an homosexuellen Männern, die – zu seinem Erstaunen – den Wechsel zur Heterosexualität geschafft hatten. Eine Veränderung sei seiner Meinung nach sehr wohl möglich, besonders wenn die Betroffenen religiös motiviert seien. Die mögliche Veränderung unterstreicht auch Joseph Nicolosi, Arzt an der Thomas Aquinas Clinic in Los Angeles. Heute gelte Homosexualität als "normal", obwohl sie klar die Folge einer Entwicklungsstörung sei. Es gebe kein glaubhaftes Entwicklungsmodell, das die genetische Begründung der Homosexualität beweise. Sogar die Lesben- und Schwulenvereinigung der USA rate vom Gebrauch des "biologischen Arguments" ab, da es wissenschaftlich nicht haltbar sei. Der Ex-Gay und Therapeut Richard Cohen zeigt anhand seiner eigenen Erfahrungen, wie ein verdrängter emotionaler Konflikt mit dem gleichgeschlechtlichem Elternteil eine Homosexualität auslösen kann. Es sei sehr wichtig, die Sehnsucht homosexuell empfindender Menschen nach Intimität zu verstehen. Die heutige Situation sei eine Folge des Versagens von Kirche, Schule und Familie. Diese Kreise müssten sich wieder viel mehr um die echten Bedürfnisse Homosexueller bemühen. Nur so könne man ihnen wirklich helfen. Auf verständliche Weise vermittelt der Film wichtige Erkenntnisse aus Forschung und Therapie. Interessant sind die Schilderungen zweier Ex-Schwulen, die die Entwicklung ihres homosexuellen Empfindens beschreiben. Als Gegenpol zur Werbetrommel der Lesben- und Schwulenvereinigung öffnet die Dokumentation die Augen für das oft verkannte Leid homosexueller Menschen. Das Video und weiteres Material zum Thema ist erhältlich bei bei “Der neue Weg”, Postfach 2128, 6002 Luzern. email:
Homosexualität
Thomas Hanimann
Film Homesexualität

Datum: 05.12.2002
Quelle: Livenet

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