Bundesgericht: Kein Freipass für Sonntagsarbeit

Bundesgericht Lausanne

Bern. Die Globalbewilligung für Sonntagsverkauf im Kanton Bern verletzt Bundesrecht. Das hielt das Bundesgericht in einem Urteil von Freitag fest. Es erinnerte daran, dass die Kantone keine Bewilligung zur Sonntagsarbeit erteilen können, wenn dies nicht dringende Bedürfnisse erfordern.

Der 1997 im Kanton Bern erstmals bewilligte Sonntagsverkauf im Advent sei nicht als langjährige Tradition verankert wie im Tessin, wo er seit 1934 durchgeführt werde, erklärte das Gericht in Lausanne. Dieses kritisiert gemäss der Berner Zeitung "Der Bund" das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Es habe den Kantonen ermöglicht, eine Bewilligung für die Öffnung an zwei Sonntagen pro Jahr zu erteilen, ohne ein dringendes Konsumentenbedürfnis zu prüfen. Eine Abweichung vom Arbeitsverbot an Sonntagen sei nur möglich, wenn Bedürfnisse bestünden und nicht erst geschaffen würden.

Mehrere Städte im Kanton Bern führten in den vergangenen Jahren Sonntagsverkäufe in der Zeit vor Weihnachten ein. Dagegen hatte die Gewerkschaft Unia geklagt. Vor zwei Jahren hatte das Bundesgericht eine Unia-Klage gegen das Coop-Center im jurassischen Saignelégier zurückgewiesen. Dieses Center dürfe während den Sommermonaten auch sonntags öffnen, weil es gemäss dem Bundesgericht den Bedürfnissen des Fremdenverkehrs diene.

Datum: 12.11.2002
Quelle: Kipa

Werbung
Livenet Service
Werbung