Nationale Ethikkommission unterstützt Fristenregelung

Bern. Die Nationale Ethikkommission (NEK) unterstützt die Fristenregelung, die am 2. Juni zur Abstimmung kommt. Diese anerkenne die Verantwortungsfähigkeit der Schwangeren und schütze das ungeborene Leben, teilte die NEK mit.

Nur eine schwangere Frau sei in der Lage zu ermessen, was die ungewünschte Schwangerschaft für sie und für ihr Leben bedeute. Die Fristenregelung räume der Schwangeren während einer begrenzten Zeit die Möglichkeit zur eigenen Entscheidung ein.

Auch das ungeborene Leben werde durch die Fristenregelung geschützt. Dieser Schutz erfolge durch die Fristbegrenzung, durch eine ärztliche Bewertung und dadurch, dass die Abtreibung als solche ein Tatbestand des Strafgesetzbuches bleibe.

Der NEK gehören 21 vom Bundesrat gewählte Mitglieder an. Kommissionspräsident ist der Molekularbiologie Christoph Rehmann-Sutter. Unter den weiteren Mitgliedern der Kommission finden sich Andrea Arz de Falco, Theologin und Oberassistentin am Interdisziplinären Institut für Ethik und Menschenrechte an der Universität Freiburg, Ruth Ella Baumann-Hölzle, Theologin und Leiterin des Interdisziplinären Instituts für Ethik im Gesundheitswesen, Zürich, Alberto Bondolfi, Titularprofessor für theologische Ethik an der Universität Luzern, und Johannes Fischer, Professor für theologische Ethik an der Universität Zürich.

Datum: 04.05.2002
Quelle: Kipa

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