«Stopp diesem Zensurgesetz»

SEA empfiehlt die Unterstützung des Referendums

Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES empfiehlt aufgrund eines Rechtsgutachtens, das Referendum «Stopp diesem Zensurgesetz» zu unterschreiben. Das müsste rasch erfolgen. Die Unterschriftensammlung endet Ende März.
Zensurgesetz

Obwohl sich die SEA nicht dem Referendumskomitee angeschlossen hat, empfiehlt sie das Referendum gegen das um den Begriff der «sexuellen Orientierung» erweiterte Antidiskriminierungsgesetz zu unterschreiben. In einer Medienmitteilung betont die SEA, dass sie sich «von jedem Verhalten, das die Würde homosexuell empfindender Menschen nicht respektiert», distanziere. Sie verurteile jegliche Form von Diskriminierung, Gewalt oder Hassaufrufen. Dennoch äussert die SEA Bedenken, dass die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm die Meinungsfreiheit «unnötig einschränken» könnte, was einem Rückschritt für die Toleranz- und Diskussionskultur in der Schweiz gleichkäme.

Was bedeutet das für die Verkündigung?

Die Empfehlung der SEA-RES stützt sich insbesondere auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten zur neuen Strafnorm. Die Fragestellung war: «Werden Pfarrpersonen in Zukunft in der Verkündigung und Predigt kritische Einschätzungen zu Homosexualität oder Bisexualität aufgrund ihrer Interpretation der Bibel machen dürfen?» Hier weisen die Gutachter darauf hin, dass solche Reden nur unter den Geltungsbereich fallen, wenn «sie eine genügende Intensität erreichen; das wird der Fall sein, wenn die Rede beleidigend, beschimpfend oder verleumdend ist».

Damit verbunden ist die weitere Frage, wann eine Rede als «Aufruf zu Hass oder Diskriminierung» eingeschätzt wird. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass die Justiz bei der Definition verbotener Reden eine erhöhte Schwelle geltend machen und dass eine einfache negative Meinungsäusserung über Homosexualität nicht zu einer Verurteilung führen würde.

SEA warnt vor möglichen Folgen für Meinungsfreiheit

Die Beurteilung der Gutachter weist gleichwohl auf eine problematische Entwicklung in Europa hin: «... Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Hass-Charakter einer Rede nach einem objektiven Sinn begutachtet, das heisst, dass ein durchschnittlicher Zuhörer imstande ist, ihn zu erfassen. Allerdings ist gemäss der englischen Regierung eine Rede eine Hassrede, wenn sie durch das Opfer als solche aufgenommen wird. Auch wenn das Schweizer Recht auf eine objektive Wahrnehmung einer Hassrede gegründet ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verfahren auf der Grundlage eines subjektiven Kriteriums gegen Personen oder Institutionen eröffnet werden könnten.»

Die SEA schreibt, dass sie das Anliegen, Aufrufe zu Hass oder Gewalt zu unterbinden, teile. Doch sie verweist auf mögliche Folgen für die Meinungsfreiheit, «weil nun jede öffentliche Äusserung angeprangert werden kann, die im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung von Menschen für 'beleidigend' gehalten wird». Selbst wenn es zu keiner Verurteilung komme, kann dies dem Ansehen einer Person unnötig schaden.

Ausschluss von kirchlichen Ämtern

Klar scheint für die Gutachter die Frage betreffend Anstellungen und Ämter in Kirchen. Einen Homosexuellen allein aufgrund seiner sexuellen Orientierung für die Ausübung eines Dienstes unwürdig zu erachten, falle unter den Anwendungsbereich des Gesetzes. Die SEA-RES ist der Ansicht, dass ihre Mitgliedskirchen diese Art von Diskriminierung nicht praktizieren. Von deren Angestellten wird allgemein erwartet, dass sie sich mit ihrem Lebensstil an das Glaubensbekenntnis der Gemeinschaft und die damit verbundene biblische Sexualethik halten. Die Tatsache, dass eine Person homosexuell empfindet, ist kein Grund sie auszuschliessen. Die Anstellung basiert nicht auf der sexuellen Orientierung der Person, sondern auf ihren persönlichen Überzeugungen in diesem Bereich.

Die SEA-RES fragt: «Könnten gleichgeschlechtlichen Paaren Segenshandlungen, allfällige Trauungen und andere Angebote straffrei verweigert werden?» Hier weisen die Gutachter darauf hin, dass eine Leistung für einen offenen Personenkreis bestimmt und von kurzer Dauer sein muss, um als Dienstleistung für die Allgemeinheit zu gelten (wie zum Beispiel eine Busreise oder der Kauf eines Brotes). Eine Trauung fällt daher nicht unter diese Definition, wenn sie individuell begleitet wird und unter der Zustimmung des Paares zum Eheverständnis der jeweiligen Kirche geschieht.

Sammlung läuft bis 31. März

Im Januar 2019 hat ein überparteiliches Komitee unter Leitung der EDU das Referendum gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um den Begriff der «sexuellen Orientierung» (Art. 261bis StGB) ergriffen. Der Erfolg des Referendums ist ungewiss. Am 22. März 2019 wurden 45'000 Unterschriften gemeldet. Bis zum 31. März 2019 will man die Zahl von 60'000 Unterschriften erreichen.

Zur Webseite:
Zensurgesetz-Nein

Zum Thema:
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EDU bekämpft «Zensurgesetz»: «Die Meinungsfreiheit darf nicht geopfert werden»
Antirassismus-Strafnorm: Muss das Referendum sein? – Gründe pro und contra

Datum: 22.03.2019
Quelle: idea Schweiz

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