Zutritt zu Discos darf nicht wegen Religion verweigert werden

Disco Eingang

Bern. Der Zutritt zu Discos, Bars, Dancings oder Cabarets darf nicht wegen der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft oder Religionszugehörigkeit verweigert werden. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat dazu ein Merkblatt verfasst.

Rassistische Diskriminierungen am Disco-Eingang seien nicht tolerierbar, sagte EKR-Präsident Georg Kreis am Donnerstag, 7. Mai, vor den Medien in Bern. Bei den Freizeitvergnügungen dürften nicht Personen allein wegen ihrer Herkunft oder wegen ihres Aufenthaltsstatus ausgesperrt werden. Die EKR hat ihr Merkblatt, das den Gastrobetrieben Hilfe für korrektes Verhalten bieten will, zusammen mit dem Gemeinderat der Stadt Bern und der Organisation gggfon (Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus) erarbeitet. Der Leitfaden wird vorerst mit einer Auflage von 3000 Exemplaren gestreut.

Datum: 11.05.2009
Quelle: Kipa

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