Für eine Jugend ohne Schulden

Arbeitsplatzverluste oder eine plötzliche Arbeitsunfähigkeit bringen Schuldner oft in Probleme.

Bern. Ungedeckte Konsumkredite sind häufige Ursachen für eine Überschuldung. Gerade junge Menschen sind oft davon betroffen. Aus diesem Grund regt die Junge Evangelische Volkspartei der Schweiz (*jevp) Änderungen im Konsumkreditgesetz an. In Zusammenarbeit mit EVP-Nationalrat Walter Donzé reicht die Partei im Nationalrat zwei Vorstösse für eine obligatorische Versicherung bei Konsumkrediten im Falle von Arbeitsverlust und Arbeitsunfähigkeit sowie eine Reduktion der Kreditdauer auf 24 Monate bei Personen unter 25 Jahren ein.

Arbeitsplatzverluste oder eine plötzliche Arbeitsunfähigkeit bringen Schuldner in Probleme, da ohne geregeltes Salär die Zinsen sowie die Kreditkosten nicht mehr bezahlt und der Kredit nicht mehr zurückgeführt werden kann. In einer parlamentarischen Initiative beantragt EVP-Nationalrat Walter Donzé deshalb eine Revision des Konsumkreditgesetzes, welche eine obligatorische Versicherung für Arbeitsplatzverlust und Arbeitsunfähigkeit bei Konsumkrediten vorsieht.

Heute ist eine Versicherung freiwillig und wird vor allem von Schuldnern mit geringer Bonität oft ausgeschlagen, da damit weitere Kosten anfallen würden. Nur wenige Institute bieten zum jetzigen Zeitpunkt diese kostenpflichtige Dienstleistung an. Durch eine obligatorische Versicherung solcher nicht abschätzbarer Risiken können die Kosten nach dem Solidaritätsprinzip auf viele Schultern verteilt und daher für den einzelnen Schuldner tief gehalten werden. «Dadurch wären künftig auch Schuldner mit schlechter Bonität für ihren ungedeckten Kredit versichert und reduzieren damit auch das Kreditausfallrisiko für die Finanzinstitute», begründet Donzé seinen Vorstoss.

Weiter fordert Donzé den Bundesrat auf, dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über den Konsumkredit zu unterbreiten, die eine Begrenzung der Kreditdauer von Personen unter 25 Jahren auf 24 Monate beinhaltet. Das Bundesgesetz über den Konsumkredit sieht in Artikel 28 Abs. 4 vor, die Kreditfähigkeitsprüfung auf eine Amortisationsdauer von 36 Monaten auszurichten, selbst wenn der Kredit nicht innerhalb dieser Zeitspanne zurückbezahlt wird. Diese Zeitdauer ist für erwachsene Personen im Erwerbsleben durchaus vernünftig, kann für Menschen unter 25 Jahren aber ein Problem darstellen.

«Zwischen 18 und 25 Jahren werden die bedeutendsten Weichen im Leben gestellt und gerade junge Menschen können häufig nicht abschätzen, wie sie sich in den nächsten drei Jahren entwickeln werden», betont Roman Rutz, Vize-Präsident der *jevp Schweiz. Zudem veränderten sich in dieser Zeit häufig die Lebensumstände, beispielsweise durch ein weiterführendes Studium, Zweitausbildung oder die Gründung einer Familie. Längerfristige Schulden können solche Pläne verhindern und so Ausbildungsmöglichkeiten verbauen.

Datum: 23.03.2009
Quelle: EVP Schweiz

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