"Gesetz zur Regulierung religiöser Angelegenheiten"

China macht es Gläubigen weiterhin schwer

Am 1. März 2005 sind die neuen Bestimmungen Chinas für die Religionen in Kraft getreten. Es ist kein eigentliches Religionsgesetz, sondern ein "Gesetz zur Regulierung religiöser Angelegenheiten", das 48 Artikel umfasst. Der Text stellt im Wesentlichen keine Verbesserung der Situation der Gläubigen dar.
Hauskirche in China

Die strikten Formulierungen früherer Erlasse wurden samt und sonders ins neue Gesetz aufgenommen. Der "staatlichen Verwaltung für Religiöse Angelegenheiten (VRA)" geht es weiterhin um eine konsequente Kontrolle der offiziell registrierten Religionen durch die Kommunistische Partei (KP) - weil die Religionen in den letzten Jahren wegen der allgemeinen geistigen Leere im Land stark gewachsen sind.

KP fürchtet um ihre Macht

Artikel 3 hält fest: "Religiöse Körperschaften, Versammlungen und Gläubige haben sich an Verfassung, Gesetze und Bestimmungen zu halten, um die nationale Einheit, die Harmonie zwischen nationalen Minoritäten und die soziale Stabilität zu bewahren." Die KP fürchtet um ihre Macht, die von religiösen Gruppen (Islam, protestantische und katholische Hauskirchen, Falung Gong usw.) unterminiert werden könnte. Weiter besagt Artikel 3, dass das VRA bestimmt, was "normale religiöse Aktivitäten" sind und was nicht.

Artikel 4 statuiert klar und deutlich: Religiöse Angelegenheiten dürfen keiner ausländischen Herrschaft unterworfen werden. Das heisst im Klartext für die Katholiken nichts anderes als eine von Rom unabhängige, selbstverwaltete Nationalkirche.

Nicht-Registrierte handeln gegen das Gesetz

Die Registrierung aller religiösen Organisationen zum Zweck besserer Kontrolle ist in den Artikeln 6, 12 und 15 noch deutlicher als bisher festgehalten. Religiöse Aktivitäten (Gottesdienste, religiöse Handlungen) dürfen weiterhin nur in Gebäuden stattfinden, die ebenfalls registriert sind. Damit handeln Nicht-Registrierte gegen das Gesetz.

Der KP-Willkür sind für staatliche Interventionen Tür und Tor geöffnet. Religiöse Druckerzeugnisse unterliegen der Zensur und dürfen nur beschränkt aufgelegt werden (Artikel 7). Das VRA kann Wallfahrten ins Ausland verbieten - was klar gegen die Muslime gerichtet ist (Artikel 43). Religiöse Versammlungen müssen jederzeit Kontrollen akzeptieren.

Der Staat konfisziert, arrestiert und will umerziehen

Bei unregistrierten religiösen Versammlungen können Gebäude und Eigentum vom Staat beschlagnahmt werden (Artikel 45), ihre Veranstalter werden inhaftiert oder unter Hausarrest gestellt.

Im März 2005 sind wieder zwei Untergrundbischöfe verhaftet worden. Gegenwärtig stehen laut Vatikan 18 Bischöfe und 19 Priester der Untergrundkirche unter Hausarrest, befinden sich im Gefängnis oder in Umerziehungslagern.

Unwesentliche Verbesserungen

Kleine Verbesserungen liegen insofern vor, als Anträge für die Registrierung innerhalb von 30 Tagen vom VRA beantwortet werden müssen (Artikel 15). Neu ist auch, dass registrierte religiöse Organisationen Sozialwerke (Kinder- und Altersheime, Kindergärten etc.) eröffnen dürfen - wohl weil der Staat in diesen Belangen vielerorts kläglich versagt.

Alles in allem gibt es unwesentliche Verbesserungen. An der strikten Religions- und Kirchenkontrolle und der sturen Ablehnung jeglichen Engagements Roms in China wird sich in naher Zukunft mit Sicherheit kaum Wesentliches ändern. Alter Wein in neuen Schläuchen!

Datum: 14.07.2005
Quelle: Kipa

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