Hindus bleibt Zutritt zu Gelände der Babri-Moschee verboten

Sturm auf die Babri-Moschee

Ayodhya. Der Oberste Gerichtshof Indiens hat die Forderung der Regierung abgelehnt, Hindus den Zugang zu einem ehemaligen Moscheegelände in der nördlichen Stadt Ayodhya zu gewähren. Vor einem Jahrzehnt hatten aufgebrachte Hindus dort die Babri-Moschee aus dem 16. Jahrhundert bis zum letzten Stein niedergerissen. Im vergangenen Jahr verhängte der Oberste Gerichtshof eine Sperre über das Gelände, um Zusammenstösse zwischen Muslimen und Hindus zu vermeiden.

Hindus empört

Die Höchstrichter begründeten ihre Entscheidung, den Bann nicht aufzuheben, mit dem Ziel, die "regionale Harmonie aufrechtzuerhalten". Nationalistische Hindus reagierten empört: "Mit dem Urteil wurde die Chance für einen Kompromiss in dieser Angelegenheit vertan", sagte Ashok Singhal, Präsident des World Hindu Council (WHC). "Wir werden keine Ruhe geben, bis wir das ganze Areal bekommen." Der Hindu-Rat will auf den Ruinen der Moschee einen Tempel bauen; damit hätten muslimische Gläubige keinen Zugang mehr.

Hindufanatiker hatten die Babri-Moschee aus dem 16. Jahrhundert 1992 zerstört, um an ihrer Stelle einen Tempel für den Hindu-Gott Rama zu bauen, der laut Überlieferung in Ayodhya geboren worden sein soll. Dies hatte zu schweren Unruchen zwischen Hindumehrheit und Muslimenminderheit geführt, bei denen mehr als 2000 Menschen getötet wurden.

Welle der Gewalt

Vor einem Jahr hatten muslimische Extremisten einen Zug mit Hindupilgern, die aus Ayodhya kamen, in Brand gesteckt und damit eine neue Welle der Gewalt ausgelöst, bei der bis zu 3000 Menschen ums Leben kamen. Experten gehen davon aus, dass die Moschee tatsächlich an einem Platz errichtet wurde, an dem sich zuvor ein Tempel befand.

Langjähriges Gerichtsverfahren

Die Babri-Moschee stammte aus der Zeit der Mogul-Herrschaft. Hindu-Fanatiker wollen dort einen Tempel bauen, wie es ihn schon unter dem König Vikramaditya Chandra Gupta (380-415) gegeben hatte. 1855 und 1934 war es zu Massakern gekommen. Seit rund 50 Jahren läuft ein Gerichtsverfahren, das Klarheit über die Besitzverhältnisse bringen soll.

Datum: 15.04.2003
Quelle: ORF

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