Trotz Vorbehalten

Christen tragen Verfasssungsentwurf für Ägypten mit

Der soeben fertiggestellte Entwurf für eine neue ägyptische Verfassung weckt Hoffnungen auf bessere Verhältnisse für alle Nicht-Muslime am Nil.
Koptische Christen in Ägypten

Zwar liegt der Entwurf noch nicht fertig gedruckt vor. Und es gibt Gerüchte über seine Verfälschung auf dem Weg von der 50-köpfigen verfassunggebenden Versammlung in die Staatsdruckerei. Sicher ist aber, dass zwar in Artikel 2 der Hinweis auf das islamische Religionsrecht der Scharia als «allgemeine Rechtsquelle» beibehalten wird – wie das schon seit 1971 der Fall ist. Allerdings wurde aus der von den Muslimbrüdern 2012 verabschiedeten Konstitution der berüchtigte Artikel 219 beseitigt.

Dieser hatte ausdrücklich die Gültigkeit des islamischen Rechtes in seiner schärfsten Auslegung auch für Christen, Juden und andere «Irrgläubige» festgeschrieben. Also ein striktes Alkohol- und Schweinefleischverbot, aber auch die Möglichkeit für christliche Männer, ihre Frau zu verstossen oder vier Frauen auf einmal zu ehelichen. Damit drohte das traditionelle Scharia-Verständnis von seiner Gültigkeit nur für muslimische Gläubige durch das neoislamistische Territorialprinzip ersetzt zu werden: Im islamischen Staat ist die gesamte Bevölkerung automatisch dem islamischen Recht unterworfen.

Die Verhinderung einer so gefährlichen Entwicklung war für die christlichen Vertreter in der Verfassungskommission Grund genug, die gesamten Neufassung des ägyptischen Grundgesetzes zu billigen. Aber auch die islamischen Autoritäten und Strömungen des Landes – die Muslimbrüder ausgenommen – gaben ihre Zustimmung. Damit zeichnet sich ein breiter, solider Konsens der Religionsgemeinschaften für eine endlich freiere und bessere Zukunft am Nil ab.

Datum: 09.12.2013
Autor: Heinz Gstrein
Quelle: Livenet

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