Der Bundesrat an der Medienkonferenz vom 13.01.2021 (Bild: Screenshot Youtube)
Die gute Nachricht: Auch unter den
verschärften Massnahmen gegen die Corona-Pandemie in der Schweiz, welche diese Woche vom
Bundesrat beschlossen wurden, dürfen Gottesdienste mit bis zu 50 Personen
stattfinden. Weitere religiöse Veranstaltungen sind aber deutlich
eingeschränkt.
Die Corona-Massnahmen in der Schweiz werden
weiter verschärft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch (13. Januar 2021) beschlossen.
Neu gilt ab dem 18. Januar schweizweit, dass Läden des nicht-täglichen Bedarfs
geschlossen bleiben und bei privaten Treffen maximal fünf Personen anwesend
sein dürfen – sowohl privat als auch im öffentlichen Raum. Im Bereich der
Arbeit sollen besonders gefährdete Personen geschützt werden, zudem besteht
Homeoffice-Pflicht sowie Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn mehr als eine
Person im Raum ist. Die vorherigen Massnahmen gelten weiterhin (hier finden Sie mehr
Informationen zu den neue Massnahmen).
Begriff «Gottesdienst» eng gefasst
Diese Verschärfung betrifft auch die Kirchen.
Zwar sind religiöse Veranstaltungen bis zu 50 Personen weiterhin erlaubt, doch
laut der neuen Verordnung sind Gottesdienste ganz eng gefasst, andere religiöse
Veranstaltungen dagegen nicht mehr erlaubt. Ein Ergänzendes FAQ zum Schutzkonzept von Freikirchen.ch erklärt, was dies genau bedeutet: «Religiöse Feiern können
im Kontext einer Freikirche Gebetsveranstaltungen, Gottesdienste (Kinder,
Jugend- und Gesamtgemeindegottesdienste) und Feiertagsanlässe sein.» Andere Veranstaltungen wie Konferenzen oder Glaubenskurse sind dagegen nicht mehr erlaubt.
Aktivitäten von
Kindern unter 16 Jahren sind – bis auf das Singen – dagegen nicht
eingeschränkt. Für den Kindergottesdienst und die diversen
Möglichkeiten hat Freikirchen.ch ein separates Dokument herausgegeben, das Sie unter dem Stichwort Kindergottesdienst-Formen finden können.
Die neuen Massnahmen betreffen somit weitere kirchliche Aktivitäten:
An Kleingruppen
(auch in Privathäusern) dürfen nur noch bis zu fünf Personen teilnehmen.
Weiterbildungen
wie Glaubenskurse sind nur noch per Videokonferenz erlaubt.
Auch auf der Bühne müssen neu Masken getragen werden, ausser für die Redner, Moderatoren, Sänger und Blasinstrumente unter Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände (1,5 Meter).
Kaffee to go
ist nur noch ohne Menschenansammlung durchführbar und wenn möglich draussen.
Für Freikichen und deren Veranstaltungen gelten weiterhin
die Hauptbekämpfungsmassnahmen gegen den Coronavirus: Abstand halten,
Hygienemassnahmen einhalten, Alltagsmasken tragen (während der gesamten
Veranstaltung) und lüften.