Sterbehilfe-Bericht des Schweizers Dick Marty zurückgewiesen

Dick Marty

Nach einer kontroversen Debatte über die Entkriminalisierung der Sterbehilfe hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats in Strassburg den Bericht des Tessiner freisinnigen Ständerats Dick Marty an den zuständigen Sozialausschuss zurückgewiesen.

Marty hatte in seinem Bericht die Forderung erhoben, in den 45 Europarats-Mitgliedsstaaten aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen. Er vertritt die Meinung, dass niemand das Recht hat, schwer leidende oder kranke Menschen in der "letzten Phase zum Leben zu zwingen".

Die heutige Situation sei scheinheilig. Marty beruft sich auf Studien, die belegen, dass Sterbehilfe bereits praktiziert wird, obwohl sie in den meisten Mitgliedsländern - ausser in Belgien und den Niederlanden - strafrechtlich verboten ist.

Heftige Debatte

Die Debatte verlief sehr emotional. Dabei wurde deutlich, wie gespalten die Parlamentarier sind. Christdemokratische Redner lehnten aktive Sterbehilfe ab. Einzelne Parlamentarier sprachen von der Wiedereinführung der Todesstrafe. Vor allem Frankreich, Polen und Italien wehren sich gegen den Bericht. Liberale Abgeordnete sprachen dagegen von einem Recht auf freie Selbstbestimmung. Über aktive Sterbehilfe müsse diskutiert werden, um sie aus der Grauzone zu holen und Missbrauch zu verhindern.

Gemäss einer Schätzung der Deutschen Hospizstiftung würden in Europa jährlich etwa 100.000 Todkranke unter Berufung auf aktive Sterbehilfe sterben, wenn es überall Regelungen wie in den Niederlanden und in Belgien gäbe.

Annahme wäre Kehrtwende

Marty zeigte sich nach der Debatte erfreut: "Die Diskussion wird weitergehen, das ist, was ich wollte. Würde Martys Bericht angenommen, wäre dies eine Kehrtwende in der Politik des Europarates. Bisher hat der Europarat die Sterbehilfe eindeutig abgelehnt.

Martys Bericht stand bereits mehrfach auf der Tagesordnung der Parlamentarischen Versammlung, wurde jedoch immer wieder von der Tagesordnung abgesetzt, sowohl im Ausschuss als auch im Plenum.

In der Schweiz ist die Hilfe zum Selbstmord laut Artikel 115 des Strafgesetzbuches nicht strafbar. Das Gesetz verbietet aber aktive Sterbehilfe. Im Dezember 2001 hatte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative verworfen, welche die Sterbehilfe entkriminalisieren wollte.

Kommentar

„Bankrotterklärung der Menschlichkeit“

Von Bischof Kurt Koch

Je weniger sich Menschen vor einem qualvollen Sterben fürchten müssen, desto weniger drängen sie auf eine aktive Tötung Sterbender. Dies ist das eindeutige Ergebnis von Untersuchungen. Die richtige Antwort auf diese berechtigte Angst besteht deshalb im – bisher viel zu wenig weit entwickelten – Ausbau der Palliativmedizin, nicht hingegen in der rechtlichen Ermöglichung der sogenannten 'aktiven Sterbehilfe'. Denn 'aktive Sterbehilfe' ist keine Sterbehilfe, und 'Euthanasie' bereitet keinen 'guten Tod'.

Der Mensch wird vielmehr auch in seinem Sterben nur dann gut be-Hand-elt, wenn er an der Hand anderer Menschen sterben kann und gerade nicht durch die Hand eines anderen Menschen.

Die rechtliche Freigabe der 'aktiven Sterbehilfe' kommt einer Bankrotterklärung der Menschlichkeit gleich und birgt die Gefahr eines Dammbruchs in sich, der das grundlegende Recht auf Leben noch mehr vergleichgültigt.

Dass der Anstoss zur rechtlichen Ermöglichung der Euthanasie in Europa von einem Schweizer Politiker ausgegangen ist, macht mich traurig. Wäre nicht gerade die Schweiz zum entschiedenen Bekenntnis zu einer Kultur des Lebens und des Sterbens und zu einem deutlichen Signal der Menschenwürde für ganz Europa bestimmt und verpflichtet?

Datum: 30.04.2004
Quelle: Kipa

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