Ständerat für «Ehe für alle» – Differenz zum Nationalrat bleibt
Der Ständerat beschloss am gestrigen 1. Dezember 2020 mit 22 zu 20 Stimmen mit zwei Enthaltungen, dass es für die Einführung der «Ehe für alle» keine Verfassungsänderung braucht. Wegen einer Differenz zum Thema Samenspende geht das Geschäft aber nochmals zurück in den Nationalrat.
Eine Minderheit der
Kommission hatte beantragt, die Vorlage an die Kommission
zurückzuweisen, um die «Ehe für alle» via Verfassungsänderung
einzuführen. In der Debatte
sagte Kommissionspräsident Beat Rieder, «dass 50 Prozent der
Verfassungsrechtler sagen, dass wir das auf Gesetzesstufe lösen können,
und die anderen 50 Prozent sagen, dass es verfassungswidrig sei, wenn
wir es auf Gesetzesstufe lösen». Ein Rechtsgutachten
der Anwaltskanzlei Bratschi, das der Öffentlichkeit lange vorenthalten
worden war, aber in den Medien oft erwähnt wurde, ist seit Samstag
publik gemacht.
Nur offiziell registrierte Samenspenden einbeziehen?
Das Geschäft geht wegen einer Differenz zum Thema Samenspende zurück
in den Nationalrat. Die Homosexuellen-Organisation umschreibt die
Variante des Ständerates und die Differenz ohne juristische Sprache: «Nur wenn das Kind durch eine professionelle Samenspende in der Schweiz
gezeugt wurde, werden ab Geburt beide Frauen als Mütter anerkannt. Nicht
aber bei einer privaten oder ausländischen Samenspende. Im Sommer hatte
sich der Nationalrat für eine vollständige Gleichstellung
ausgesprochen.»