Bundesrat entscheidet am 1.9.

Freikirchen zertifizieren keine Gottesdienst-Teilnehmende

Der Dachverband Freikirchen.ch setzt sich mit Nachdruck dafür ein, keine Zertifikationspflicht für religiöse Veranstaltungen als Eingangskontrolle einzuführen. Gottesdienste seien ein Ausdruck der freien Religionsausübung und dürften nicht durch eine Identitätskontrolle jeglicher Art reglementiert werden. Livenet veröffentlicht die Stellungnahme im Wortlaut.
Kontrolle des Impfzertifikats (Bild: Bigstock)

Der Dachverband Freikirchen.ch hat schon Ende April 2020 ein Corona-Schutzkonzept ausgearbeitet, damit im Rahmen der geltenden Schutzmassnahmen wieder Kirchenanlässe im üblichen Rahmen stattfinden können. Die Umsetzung der Schutzmassnahmen wurde so vorbildlich gemacht, dass es in den eineinhalb Jahren Pandemiezeit keine Ansteckungscluster in Freikirchen gab. Die Freikirchen halten sich an den Slogan AHAL: Abstand, Hygienemassnahmen, Alltagsmasken und Lüften. Diese vier Massnahmen haben den grössten Effekt auf eine mögliche Ausbreitung des Covid-19-Virus. Laufend wurde das Schutzkonzept den aktuellen Verordnungen angepasst. Am 26. Juni 2021 wurde ein komplett neues Schutzkonzept geschrieben mit einem Massnahmenkatalog.

Am 04. Januar 2021 sprach Freikirchen.ch zudem eine Impfempfehlung an seine Mitglieder aus. Aus Sicht des Dachverbandes ist die Impfung der effektivste Weg, die Pandemie einzudämmen. Am 25. August 2021 informierte der Bundesrat, dass er nach einer Vernehmlassung das Covid-Zertifikat für weitere Orte und Veranstaltungen einführen kann und möchte. Dies würde für Freikirchen bedeuten, dass sie ab 30 Teilnehmenden an ihren Veranstaltungen eine Zertifikationspflicht einführen müssten.

Forderung Dachverband Freikirchen.ch

Der Dachverband Freikirchen.ch hat sich schon bei der Einführung der Zertifikationspflicht für Grossveranstaltungen gegen eine Zertifikationspflicht ausgesprochen. Aufgrund der Bewertung dieses Argumentariums lehnt die Leiterkonferenz des Dachverbandes Freikirchen.ch das Covid-Zertifikat als Zugangskontrolle für Gottesdienste mit Nachdruck ab.

Begründung

Gottesdienste sind ein Ausdruck der freien Religionsausübung und dürfen nicht durch eine Identitätskontrolle jeglicher Art reglementiert werden. Dies macht ein Gerichtsurteil vom 6. Mai 2021 am Cour des Justice, Chambre constitutionnelle, Kanton Genf deutlich.

Die Freikirchen können mit dem Schutzkonzept und AHAL einen sicheren Besuch ihrer Veranstaltungen garantieren. Es ist unverhältnismässig, eine Zertifikationspflicht einzuführen und Pastoren zu Hilfspolizisten an der Eingangstüre zu machen. Aufgrund der leiblichen Erfahrung im Gottesdienst (wie Abendmahl und Singen) kann der Gottesdienst auch nicht einfach in die digitale Welt verschoben werden. Im Gegensatz zu einem Restaurantbesuch ist die Gottesdienstteilnahme für Christen elementar und muss anders bewertet werden. Freikirchen.ch plädiert deshalb dafür, in der vom Bundesrat am 11. August 2021 ausgerufenen Normalisierungsphase auch den Veranstaltern grössere Freiheit zuzusprechen. Deutschland hat bei der Einführung der Zertifikationspflicht am 23. August 2021 bewusst Kirchen von dieser ausgeschlossen.

Zukunft

Wir plädieren dafür, dass sich Kirchen ihre Regeln zur Pandemiebekämpfung selbst geben können und aufgrund der Ablehnung der Zertifikationspflicht nicht das Gemeindeleben verunmöglicht wird. Mit über 200'000 Gottesdienstteilnehmenden müssen wir mit der 2/3-Saalbeschränkung nach wie vor vielen Personen das leibliche Gottesdiensterlebnis vorenthalten. «Die Religionsfreiheit schützt nicht nur jeden Einzelnen. Auch den Religionsgemeinschaften steht dieses Grundrecht zu. Grundsätzlich dürfen sie sich selbst organisieren. Dazu gehört auch das Recht, selbst zu entscheiden, welche Regeln in Kirchen, Synagogen oder Moscheen gelten. Was der Staat aber wohl darf: die Kirchen und Religionsgemeinschaften verpflichten, mit eigenen Regeln für Infektionsschutz zu sorgen.»

Zur Webseite:
Freikirchen Schweiz

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Datum: 28.08.2021
Autor: Markus Baumgartner
Quelle: freikirchen.ch

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