Kirchen und Hilfswerke wollen Asylsuchenden über die Weihnachtszeit helfen

Asyl Kirche

Mit Sorge reagieren die drei Aargauer Landeskirchen sowie die Hilfswerke auf die Einschränkungen für Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid. Caritas und Heks wollen ihr Angebot für die Abgewiesenen verstärken, die seit dem 17. Dezember auf der Strasse stehen.

Die Situation der Asylbewerber und -bewerberinnen mit Nichteintretensentscheid werde sich im Dezember noch einmal verschärfen, heisst es in einem Communiqué der reformierten, der katholischen und der christkatholischen Kirche. Diese haben bei den staatlichen Stellen ihre Fragen und Bedenken vorgebracht und sind bereit, sich zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge speziell um die Menschen zu kümmern, die durch die Zwangsmassnahmen besondere Hilfe brauchen.

Auf der Strasse

Ende 2004 läuft die Übergangsfrist für jene Menschen ab, die schon vor dem 1. April 2004 einen Nichteintretensentscheid auf ihr Asylgesuch erhalten hatten. Im Kanton Aargau betreffe dies rund 150 Personen, die aus den Asylstrukturen ausgewiesen werden sollen und die Unterkunft verlassen müssen. Darunter seien Familien, Schwangere, allein stehende Frauen und Minderjährige. Viele von ihnen seien nicht im Besitz von gültigen Reisepapieren und könnten deshalb die Schweiz nicht legal verlassen. Sie könnten aber auch nicht von den Behörden ausgeschafft werden. Gemäss dem Aargauer Kantonalen Sozialdienst wird all diesen Personen eine Tageskarte der SBB ausgehändigt werden.

Nothilfeunterkunft auf Zeit

Weil die Bundesverfassung ein Recht auf Nothilfe vorschreibe, dürfen die Betroffenen nicht gänzlich ihrem Schicksal überlassen werden, schreiben die Kirchen. Der Kanton Aargau führe in Villnachern eine Nothilfeunterkunft. Täglich zwischen 16 und 18 Uhr können sich Betroffene dort melden und müssen einen schriftlichen Antrag auf Nothilfe stellen. Dann erhalten sie einige wenige Lebensmittel ausgehändigt und einen Schlafplatz zugewiesen.

Im Regelfall dürfen die Asyl Suchenden höchsten fünf Mal übernachten, dann müssten sie die Unterkunft wieder verlassen. Der Kantonale Sozialdienst stellte in Aussicht, dass über die Festtage die Unterkunft auch tagsüber offen sein werde.

Allen soll geholfen werden

Die drei Aargauer Landeskirchen und die Hilfswerke beobachteten aufmerksam und besorgt die Entwicklung. Sie erklären sich bereit, sich zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge speziell um jene Menschen zu kümmern, die wegen der veränderten Situation und der Zwangsmassnahmen besondere Hilfe oder Unterstützung brauchen. Die beiden Hilfswerke betreiben mit Unterstützung der Landeskirchen die Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende in Aarau. Diese soll auch zwischen Weihnacht und Neujahr zu den üblichen Öffnungszeiten offen stehen.

Es sollen keine Parallelstrukturen zum offiziellen Nothilfeangebot des Kantons geschaffen werden, heisst es im Communiqué. Es soll vielmehr dafür gesorgt werden, dass alle Personen in Not in diesen Strukturen unterkommen können. Wenn dies in Einzelfällen nicht möglich sein sollte, ständen in einem beschränkten Umfang eigene Angebote zur Verfügung.

Datum: 20.12.2004
Quelle: Kipa

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