Kein Verbot ausländischer Gelder für Moscheen
Die Landesregierung antwortet damit auf eine Motion des Tessiner Lega-Nationalrats Lorenzo Quadri. Diese verlangte, ausländische Gelder für Moscheen und Imame zu verbieten. Ausserdem wollte sie Imame verpflichten, in einer Landessprache zu predigen. Quadri erwähnte auch Medienberichte, wonach die türkische Regierung angeblich 35 Moscheen und islamische Zentren in der Schweiz finanziere. Er verweist zudem auf entsprechende Vorschriften in Österreich und vermutet, dass ausländische Gelder dafür verwendet werden könnten, einen militanten Islam zu fördern.
Gegen Generalverdacht
Diese Befürchtung will der Bundesrat nicht teilen. Er sei sich der Risiken durch extremistische islamistische Prediger und Gemeinschaften bewusst, doch dürften muslimische Gemeinschaften und Imame nicht diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden. Die bestehenden Risiken liessen sich im Rahmen der geltenden Rechtsordnung bekämpfen, schreibt er. Punktuelle Verschärfungen des Rechts schliesst er aber nicht aus.
Der Vergleich mit Österreich
Im Gegensatz dazu verlangt Österreich in seinem 2015 revidierten Islam-Gesetz, dass die Mittel «für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse» der Mitglieder einer islamischen Religionsgesellschaft «im Inland» aufgebracht werden müssen.
Das österreichische Gesetz erkennt aber im Gegensatz zur Schweiz islamische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts an und stellt sie damit auf eine ähnliche Ebene wie die Kirchen. Muslime haben Anspruch auf eigene Seelsorger in Spitälern und Gefängnissen, auf die Achtung von religiösen Speisegeboten in der Armee, auf eigene Friedhöfe. Feiertage und die Zeit des Freitagsgebetes sind staatlich geschützt. Um die Anerkennung zu erhalten, müssen die Religionsgemeinschaften im Gegenzug Voraussetzungen erfüllen wie zum Beispiel «eine positive Grundeinstellung gegenüber Staat und Gesellschaft».
Wenig Verständnis findet die Haltung des Bundesrates in der Kommentarspalte der NZZ.
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Datum: 03.07.2016
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / sda / NZZ